Vergleich der Rechte des deutschen Bundestages und des Europaparlaments im Hinblick auf die Gesetzgebung und die Regierungskontrolle?

3 Antworten

Das EU-Parlament hat keine Gesetzgebungskompetenz und kann auch niemanden kontrollieren, da es keine EU-Regierung gibt und keine geben wird.

Das Europäische Parlament kann den Chef der Kommission bestätigen und vielleicht auch eine zeitlang dessen Ernennung durch Nichtbestätigung verzögern, aber nicht wirklich vorschlagen oder wählen. Im Gegensatz zum Bundestag hat das EPPE keinerlei Initiativrecht oder Vorschlagsrecht zur Gesetzgebung, es hat keinerlei Möglichkeit, die Verabschiedung von Gesetzen (Direktiven im EU-Deutsch) zu verhindern, noch hat es die Möglichkeit, den Präsidenten der EU Kommission abzusetzen/abzuwählen. Es kann einen Kommissar ablehnen, hat aber keinen Einfluss darauf, wer als Kommissar vorgeschlagen wird. Es hat ein paar Einflussmöglichkeiten über das EU-Budget, das vom Parlament bewilligt werden muss, da das Budget des Parlaments aber an das Gesamt-EU-Budget gebunden ist, ist auch hier eher ein Schein von als ein Parlament gegeben.

Das EPPE ist nach wie vor ein Papiertiger, der nur entfernt an ein Parlament erinnert.

Europäisches Parlament und Deutscher Bundestag unterscheiden sich kaum voneinander.

Sie wählen und kontrollieren beide den Regierungschef (Präsident der Kommission bzw. Bundeskanzler). Beide bestimmen maßgeblich über das EU-Recht bzw. das Bundesrecht, haben Beratungsfunktion, Initiativrecht und die Haushaltsbefugnis. Beim E. Parlament spielt der Rat noch mit, beim Bundestag der Bundesrat.