Verfahrensaufnahme Staatsanwaltschaft?
kann die Staatsanwaltschaft bei neu vorliegenden Aussagen und Beweisen einen Vorgang noch einmal aufnehmen, der im Vorfeld mangels Beweisen eingestellt wurde? Wann tritt Verjährung ein?
1 Antwort
kann die Staatsanwaltschaft bei neue vorliegenden Aussagen einen Vorgang noch einmal aufnehmen bzw. dann eine andere Entscheidung treffen?
Wenn es kein Urteil gab: Ja.
Wann tritt Verjährung ein?
Das hängt von der Art der Straftat ab.
PatrickLassan
25.04.2024, 16:36
@sonni19595
Bei Urkundenfälschung droht eine Höchststrafe von fünf, in schweren Fällen zehn Jahren, dementsprechend läuft die Verjährung ebenfalls fünf bzw. zehn Jahre.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html
Die Strafandrohung bei Betrug ist identisch.
Wenn es kein Urteil gab: Ja
Auch ohne Urteil, wenn Berufung eingelegt wird.
Unterschriftenfälschung, Abrechnungsbetrug