Verfahrensaufnahme Staatsanwaltschaft?

1 Antwort

kann die Staatsanwaltschaft bei neue vorliegenden Aussagen einen Vorgang noch einmal aufnehmen bzw. dann eine andere Entscheidung treffen?

Wenn es kein Urteil gab: Ja.

Wann tritt Verjährung ein?

Das hängt von der Art der Straftat ab.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html

David  25.04.2024, 17:29
Wenn es kein Urteil gab: Ja

Auch ohne Urteil, wenn Berufung eingelegt wird.

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