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Vater zahlt kein Unterhalt- trotzdem Umgang???????

gefragt von taigasanto am 03.04.2009 um 8:58 Uhr

Wie ist das mit dem Umgang wenn der Kindsvater keinen Unterhalt bezahlt, hat er trotzdem das Recht? Weil eigentlich ist es doch ziemlich ungerecht. Ist ja nicht so das er kein Geld hätte, er will nur nicht bezahlen. Weil ihm etwas nicht nach seinem Kopf gegangen ist. Kann mir da jemand helfen???


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marxx
beantwortet von marxx am 3. April 2009 09:03
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Meines Erachtens sind Unterhaltsrecht und Umgangsrecht zwei verschiedene Themen. Beides kann nicht vermengt werden und sind einzeln zu betrachten.
Aber schaue doch mal da rein:
http://www.treffpunkteltern.de/umgangsrecht/und-umgangspflicht.php


Orangee
beantwortet von Orangee am 3. April 2009 09:02
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Bring das wirtschaftliche nicht mit dem sozialen Gesichtspunkt durcheinander!


Malkia
beantwortet von Malkia am 3. April 2009 09:00
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Rechtlich kenn ich mich da nicht aus, aber vom moralischen Standpunkt aus gesehen ist es den Kindern gegenüber nicht fair ihnen deshalb den Umgang mit dem Vater nicht zu geben.

Kommentar von taigasanto am 5. April 2009 19:55

Ich habe ihr auch nicht den Umgang verboten, nur er macht das mit absicht weil sie nicht mit wollte weil sie krank war. Nur ich möchte meiner Tochter eigentlich auch die Musikschule und Englisch nicht nehmen weil ich sie trotzdem fördern möchte. Nur ohne Unterhalt ist das schon schwierig.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 3. April 2009 09:00
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Das Kind kann nichts dafür!!! Werdet erwachsen, der Vater und Du!


miniwo
beantwortet von miniwo am 3. April 2009 09:01
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Das Recht dafür kenn ich nicht, kann Dich verstehen. Solche Gedanken würde ich mir auch machen. Aber,.. das Kind kann nix dafür und das ist ne Sache aus dem Hintergrund. Und das Kind hat immer beide Elternteile lieb. Bestrafst somit also auch das Kind. Also würde ich ihn auf Unterhalt verklagen im Notfall,.. man kann es auch pfänden lassen über das Jugendamt wenn Du die Titel dafür hast.

Kommentar von taigasanto am 5. April 2009 19:57

Ja den Titel habe ich nur um ehrlich zu sein ich war schon beim Jugendamt eine zeit lang gewesen und gemacht haben die nix. Da musste ich erst zu einer Anwältin nur das wird auf dauer teuer. Aber es hat geholfen.


anonym
beantwortet von newcomer am 3. April 2009 09:01
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Umgang hat rechtlich mit Unterhalt nichts zu tun. Eines ist persönliches Interesse Vater Kind, anderes ist finanzielles Interesse


anonym
beantwortet von josephine1979 am 3. April 2009 09:02
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ohne pfichten keine rechte-

ich kann nur sagen, dass ich es schön finde, wenn sich ein vater um sein kind kümmern will- aber es sollte immer die pflichten und die rechten beachtet werden-

die meisten väter sollen zwar immer unterhalt zahlen, dürfen aber ihr kind nicht sehen- ist ach nicht fair oder?

deswegen rede ganz klar mit ihm - wenn er keinen unterhalt zahlen will, dann würdest du ihm auch das kind nicht anvertrauen, da er sich ja nicht wirklich vertrauenswürdig verhält

Kommentar von 9geldpakete am 3. April 2009 09:04

DR

Kommentar von PitHegau am 3. April 2009 09:09

DR (Daumen runter)!

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 3. April 2009 13:27

Ich kann nicht verstehen, wieso Leute sich überhaupt Kinder "anschaffen", wenn ihnen das Kindeswohl so wenig am Herzen liegt. Wie kann ein Vater nicht zahlen wollen und wie kann eine Mutter dem armen Kind den Vater vorenthalten? Mensch Leute, es geht hier nicht um Euch und Eure verletzten Eitelkeiten, es geht um das Kind! Und das braucht beide Eltern (Geld wäre auch schön, aber das eine kann doch nicht Bedingung für das andere sein!)

Kommentar von taigasanto am 5. April 2009 19:59

Ich habe ihr nie den Vater vorenthalten. Es geht nicht nach seiner Nase und dann entzieht er mir eben den Unterhalt so ist das. Er konnte sie bis jetzt immer sehen, und nur weil sie 1 mal krank war und er der meinung ist das ich lüge. Zahlt er nicht mehr.


ehlers
beantwortet von ehlers am 3. April 2009 08:59
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Laß das über einen Anwalt regeln.Aber du kannst dem Kind nicht den Vater verbieten.


anonym
beantwortet von tergenna am 3. April 2009 09:00
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fair ist es vielleicht nicht, aber dem kind zuliebe (das ja seinen Vater auch kennen und lieben lernen möchte und darf) solltest du den Umgang gestatten. Aber den Vater auch immer wieder an seine Pflichten erinnern. Auch er hat dann die Pflicht, dem Kind zuliebe den Unterhalt zu zahlen


moonrox
beantwortet von moonrox am 3. April 2009 09:00
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ungerecht ist es dir gegenüber, ja! aber das kind ist keine ware, für die der vater zahlen muss. der unterhalt hat einen anderen sinn.


anonym
beantwortet von ElGuerrillero am 3. April 2009 09:00
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Er hat das Umgangsrecht die Kinder leiden ja am meissten

Trotzdem ist ein Anwalt unerlässlich


anonym
beantwortet von anjanni am 3. April 2009 09:30
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Wie schon andere geschrieben haben, sind das zwei verschiedene Dinge.

Das Umgangsrecht ist ja auch nicht nur ein Recht des Vaters, sondern auch ein Recht des Kindes. Wie sehr der Vater unter dem fehlenden Umgang leiden würde, kann Dir ja egal sein - aber Dein Kind würde darunter leiden. Kinder wollen irgendwann ihre Wurzeln kennen - auch die auf der väterlichen Seite. Das solltest Du dem Kind nicht vorenthalten.

Natürlich leidet Dein Kind auch, wenn nicht genug Geld zur Verfügung steht. Und deshalb solltest Du auf diesem Gebiet auch aktiv werden: Du mußt dafür sorgen, daß Du einen Unterhaltstitel bekommst. Wenn der Vater des Kindes dafür nicht eine freiwillige Erklärung beim Jugendamt unterschreiben will, steht Dir der Klageweg frei, bei dem Du am Ende ein Gerichtsurteil bekommst. Mit einer vollstreckbaren Ausfertigung kannst Du dann jederzeit beim Vater pfänden lassen.


dock69
beantwortet von dock69 am 3. April 2009 11:18
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Wenn er über Geld verfügt, kannst Du die Unterhaltsansprüche vollstrecken lassen, z.B. Lohpfändung. Ob er nun Geld hat oder nicht, schadest Du natürlich in erster Linie dem Kind, wenn Du ihm den Vater entziehst. Sei doch froh, wenn er sich wenigstens kümmert, wenn schon kein Geld fließt.


swissdog
beantwortet von swissdog am 3. April 2009 08:59
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ich kenn mich da nicht aus, aber denke, dass er ja nicht zahlt um sein kind zu sehen...


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 3. April 2009 09:00
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Verspätete Denkweise!


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 3. April 2009 09:10
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Mein Ex hat nicht gezahlt und nach 7 oder 8 Jahren viel ihm dann ein sein Kind sehen zu wollen. Ich habe ihm gesagt er soller erstmal was für sein Kind tun und zahlen und an seinen Geburtstag denken...dann könnte er ihn sehen. Habe nie wieder etwas von ihm gehört.

Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 3. April 2009 09:46
Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 3. April 2009 09:48
Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 3. April 2009 09:53

Meiner hatte auch Umgangsrecht...wenn er wirklich gewollt hätte...hätte es sich nicht erst nach Jahren gemeldet und oder hätte drum gekämpft seinen Sohn sehen zu dürfen.Man hätte wenigstens erwarten können...dass er sich nochmal meldet und vielleicht sagt...du können wir nicht darüber reden?Nichts kam!So ein gleichgültiger Mensch wäre kein gutes Vorbild für mein Kind gewesen.


anonym
beantwortet von pflgemama am 3. April 2009 11:51
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aufjeden fall dem kind ist doch das geld nicht wichtig sondern der papa


anonym
beantwortet von luna2804 am 3. April 2009 20:52
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Er hat das Recht sein Kind zu sehen,auch wenn er momentan keinen Unterhalt zahlt!Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.Das Jugendamt wird die "Beistandschaft" für dein Kind übernehmen und erstmal Unterhaltsvorschuss zahlen,sich aber das Geld bei ihm wiederholen,ggf.durch Pfändung.Den dann entstandenen Differenzbetrag wirst du dann nachgezahlt bekommen,sobald sich das Amt das Geld von ihm geholt hat! Ich bin selbst Mutter eines Kindes und ich kann dir nur sagen,daß ich nicht irgendwann von meinem Kind gefragt werden möchte,warum ich nicht wollte,daß sein Vater es sieht!!!Bedenke immer,daß du eventuell später in Erklärungsnot kommen könntest. Möchtest du das!? Wenn du dein Kind liebst und das Beste für es möchtest,dann denke in erster Linie an es!!!

Kommentar von taigasanto am 5. April 2009 20:04

Er hat sie bis jetzt immer gesehen. es ging ihm nur was nicht nach seinen Kopf. Und das Jugendamt das macht auch nix. Bin momentan am überlegen ob Anwältin oder Jugendamt.

Kommentar von luna2804 am 9. April 2009 21:35

In welcher Hinsicht macht das Jugendamt nichts? In Punkto Unterhalt oder wie?


anonym
beantwortet von niaamh am 4. April 2009 00:27
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Finde ich ausserst lustig diese aussage...." verbiete dem kind den vater nicht". nun wuerde dieser vater sich um sein kind kuemmern, dann waere es ihm wichtig sein kind gluecklich , ernaehrt etc zu sehen. oft ist der kinderunterhalt fuer alleinerziehende muetter ein wichter aspekt um grundliegende dinge abzudecken, ernaehrung etc...kinderunterhalt ist keine almosen fuer die exfrau sondern fuers kind...ein kind hat das recht von eltern versorgt zu werden.... somit verletzt dieser vater eindeutig seine pflichten.... keine pflichten keine rechte so einfach:O)

Kommentar von luna2804 am 9. April 2009 21:40

Ich,ebenfalls Mama,war in genau derselben Situation.Der Vater meines Sohnes hat auch nicht gezahlt.Klar ist das sch.... ,aber das zeugt von Unreife!Würde sie ihm den Kontakt verwehren,wäre sie nicht besser!!!! Abgesehen davon,wenn das Jugendamt informiert ist,wird es umgehend Unterhaltsvorschuß zahlen!

Kommentar von niaamh am 21. April 2009 20:51

nur wenn das kind unter 12 ist...


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