Kann man soetwas beantragen? Kann man Urlaubsgeld bekommen?

Nein, als Pflegeperson steht Dir zwar Urlaub zu aber Urlaubsgeld bekommst Du nicht, es sei denn Du bist angestellt und wirst für Deine Arbeit bezahlt und es steht im Arbeitsvertrag.

Ihr habt vielleicht Nerven! Bei wem sollte man das beantragen? Und für was? Das ist doch ein Widerspruch! Das Pflegegeld bekommt man für die Pflege und wenn man in Urlaub ist pflegt man dann ja nicht!
Trudel1402 am 13. Mai 2008 21:45 Also , ich find die Frage berechtigt. Weißt Du eigentlich was es heißt rund um die Uhr für jemand dazusein? Vielleicht ist Urlaubsgeld nicht der richtige Ausdruck, Eher bezahlte Unterbringung für den Angehörigen damit der Pflegende Urlaub machen kann
schau mal unter diesem link nach- sehr gute infos auch auf die pflege betreffend: http://www.lpfa-nrw.de/
Ich möcht einmal zur Versachlichung beitragen. Urlaubsgeld steht pflegenden Angehörigen nicht zu. Pflegenden Angehörigen steht zu, bis zu 4 Wochen pro Jahr Urlaub machen zu können. Das heißt, das der zu Pflegende für diese Zeit in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht werden kann und das die dafür entstehenden Kosten im Rahmen der Pflegestufe von der Pflegeversicherung nach Antrag übernommen werden. Entsprechende Pflegeeinrichtungen werden von der Pflegekasse empfohlen. Genauso kann man aber auch selber eine Pflegeeinrichtung aussuchen. Mit mehreren Kurzpflegeeinrichtungen sprechen und sich gegebenenfalls auch persönlich in der Pflegeeinrichtung vorstellen. Preise vergleichen. Differrenzbeträge vom stationären Satz der jeweiligen Pflegestufe zur Rechnungshöhe müssen unter Umständen privat getragen werden. Auch das mit der Pflegekasse absprechen. Viel Glück. Nicht entmutigen lassen bei dem ganzen Aufwand und dem Papierkrieg. Mit freundlichen Grüßen Rolf Reiners