Urlaubsgeld für pflegende Angehörige?

6 Antworten

Ich möcht einmal zur Versachlichung beitragen. Urlaubsgeld steht pflegenden Angehörigen nicht zu. Pflegenden Angehörigen steht zu, bis zu 4 Wochen pro Jahr Urlaub machen zu können. Das heißt, das der zu Pflegende für diese Zeit in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht werden kann und das die dafür entstehenden Kosten im Rahmen der Pflegestufe von der Pflegeversicherung nach Antrag übernommen werden. Entsprechende Pflegeeinrichtungen werden von der Pflegekasse empfohlen. Genauso kann man aber auch selber eine Pflegeeinrichtung aussuchen. Mit mehreren Kurzpflegeeinrichtungen sprechen und sich gegebenenfalls auch persönlich in der Pflegeeinrichtung vorstellen. Preise vergleichen. Differrenzbeträge vom stationären Satz der jeweiligen Pflegestufe zur Rechnungshöhe müssen unter Umständen privat getragen werden. Auch das mit der Pflegekasse absprechen. Viel Glück. Nicht entmutigen lassen bei dem ganzen Aufwand und dem Papierkrieg. Mit freundlichen Grüßen Rolf Reiners

**ja das heißt ABWESENHEITSPFLEGE - DIE KASSE ZAHLT in dieser zeit .1432 Euro erstattet die Kasse..... für die stationäre pflege anteilig....oder den ersatz für eine pflegeperson zu hause.... Antrag bei der pflegekasse ....geht ohne probelme .... **alles gute .....und erhole dich ......nach dem schweren dienst...

Hab Eure Meinungen gelesen und bin nicht damit einverstanden.Habe in einer Zeitung einen Artikel gefunden. Das Recht auf Urlaub von der Pflege Angehörige,die zu Hause einen Pflegebedürftigen versorgen,haben Anspruch auf 28 Tage Urlaub im Jahr von der Pflege,berichtet der "Senioren Ratgeber". Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.Voraussetzung: Die Pflege dauert schon 1 Jahr.Die Gesamtzeit von 28 Tagen darf auf mehrere kürzere Urlaube aufgeteilt werden.1432 Euro erstattet die Kasse. Der Kranke kann auch in eine stat.Kurzzeitpflege gehen,wobei die Kasse aber nicht mehr als 1432 Euro bezahlt. Mit freundlichen Grüßen Kerstin

Nein, als Pflegeperson steht Dir zwar Urlaub zu aber Urlaubsgeld bekommst Du nicht, es sei denn Du bist angestellt und wirst für Deine Arbeit bezahlt und es steht im Arbeitsvertrag.

Ihr habt vielleicht Nerven! Bei wem sollte man das beantragen? Und für was? Das ist doch ein Widerspruch! Das Pflegegeld bekommt man für die Pflege und wenn man in Urlaub ist pflegt man dann ja nicht!

Trudel1402  13.05.2008, 21:45

Also , ich find die Frage berechtigt. Weißt Du eigentlich was es heißt rund um die Uhr für jemand dazusein? Vielleicht ist Urlaubsgeld nicht der richtige Ausdruck, Eher bezahlte Unterbringung für den Angehörigen damit der Pflegende Urlaub machen kann

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BirgitUksahs  11.01.2020, 21:18

Verhinderungspflege durch Ersatzperson bei Pflegegrad

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