Urlaubsanspruch und Überstunden bei Kündigung in der Probezeit
Hallo, ich habe folgende Frage. Ich habe am 01.11.2014 bei meinem jetzigen Arbeitgeber begonnen mit der Tätigkeit, habe 6 Monate Kündigungsfrist (Ende 30.04.2015) und 30 Tage Urlaub im Jahr, noch Resturlaub 3 Tage vom Vorjahr und 14 Überstunden (bei 5h Arbeit am Tag also 2 volle Arbeitstage und 4h Rest). Ich bin zur Zeit wegen Stress, Burn Out (Mobbing am Arbeitsplatz) krank geschrieben und möchte an diesen Arbeitsplatz nicht mehr zurück. Nun meine Frage, ich habe 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit, steht so im Arbeitsvertrag und möchte auch meinen Anspruch auf Urlaub nehmen und nicht auszahlen lassen. Ich habe 2,5 Tage pro Monat Urlaubsanspruch, was ja bis April oder sogar Mai gilt (da die Kündigungsfrist in den Mai reingeht) gilt, somit wären es für 2015 insgesamt 10 Tage bzw. 12,5 + die 3 Tage Restanspruch und 2 bzw. 3 Tage Überstunden, somit 15 bzw. 18 Tage Anspruch. Kann mir der Arbeitgeber den Anspruch verweigern und auf Auszahlung bestehen oder soll ich meinen Kündigungstermin so ausrechnen, dass die 15 bzw. 18 Tage mit einberechnet sind. In der Probezeit kann ich ja taggenau kündigen, wenn ich es richtig im Internet gelesen habe. Meine Krankschrift dauert noch bis 22.04.2015. Ab dem 23.04.2015 würden dann die Kündigungsfrist beginnen und ich die 15 Tage bzw. 18 Resturlaub/Überstunden einplanen, zu wann müsste ich dann kündigen, zählen bei der Berechnung der Tage die Feiertage mit rein ? Und hätte ich für Mai dann theoretisch auch noch Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen oder nicht ??? Dann würde sich der Kündigungzeitpunkt nochmal nach hinten verschieben. Alles Fragen wo ich mir nicht sicher bin. Vielleicht habe ich es so formuliert, dass mir Jemand eine Antwort geben kann, danke.
4 Antworten
Was ich nicht verstehe: was soll das mit den 6 Monaten Kündigungsfrist? Die gibts eher nicht. Es gibt eine gesetzliche Kündigungsfrist. Es gibt eine Probezeit. Die meist 6 Monate ist. Und in der Probezeit hast Du Dich an die Kündigungsfrist (meist 14 Tage) zu halten.
Das mal vorweg.
ansonsten schreibst Du sehr verworren..
Du hast jedenfalls pro Monat,d en Du bei der Firma bist, 1/12 Deines Jahresurlaubs.
Dabei geht es NICHt darum, wann deine Probezeit zuende wäre, sondern ganz reell darum, zu wann gekündigt wird.
Angefallener Urlaub (auch Überstunden) wird gemeinhin ausgezahlt oder abgefeiert. Bei Kündigung und bis Ende krank eher ausgezahlt.
Kurz und gut: da bei Dir so einiges zusammenspielt, würde ich mich nicht auf irgendein Foren-Blabla (alles Arbeitsrechtler hier, ja klar) verlassen, sondern einen Anwalt konsultieren.
irgendein Foren-Blabla (alles Arbeitsrechtler hier, ja klar)
Wenn das hier alles "Foren-Blabla" ist, frage ich mich, warum Du selbst hier dann Dein "Blabla" dazu gibst!!!
Im Übrigen ist die Antwort von Hexle2 in jeder Hinsicht richtig und alles Andere als "Foren-Blabla"!!
Du kannst wärend deiner Krankschreibung kündigen natürlich so das zum letzten tag deiner Krankschreibung dein arbeitsverhältniss endet. Den urlaub lässt du dir ausbezahlen zwei Fliegen mit einer klappe musst ganz sicher nie wieder zurück und bekommst kohle.
Das wäre sicherlich der einfachere Weg, dann muss ich nicht mehr rechnen und evtl. den Zeitpunkt verpassen und meine Firma muss dann ausrechnen welchen Anspruch ich habe, werde darum in der Kündigung bitten mir Überstunden/Urlaub und Rest auszubezahlen und gut ist.
1. Dein letzter Termin für eine Kündigung in der Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist ist der 30. April.
2. Urlaubsanspruch wird nur für voll gearbeitete Monate erworben. Für Mai gibt es also keinen Urlaub wenn Du nicht bis Ende des Monats arbeitest.
3. Wenn Du zum 15. Mai kündigst, Du fünf Tage/Woche arbeitest und Deine Arbeitszeit Mo. - Fr. ist, brauchst Du 8 Urlaubstage.
Wie willst Du hier Deine 10 Urlaubstage von diesem Jahr, den Resturlaub von drei Tagen vom letzten Jahr und auch noch den Freizeitausgleich für die Überstunden reinpacken?
Wenn Du am 22. April kündigst und die Kündigungsfrist beginnt am 23. April an zu laufen, ist am 6. Mai Dein letzter Arbeitstag. Auch hier bekommst Du max. 9 Urlaubstage rein.
Falls Du geplant hast so früh zu kündigen und die Kündigungsfrist dann einfach so weit nach hinten zu schieben, dass Du Deinen kompletten Freizeitanspruch noch nehmen kannst, hast Du Dich evtl. verrechnet. Während der Probezeit kann auch der AG Dir ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen eine Gegenkündigung geben.
Hör mit der Rechnerei auf, kündige und Deine restlichen Ansprüche werden ausbezahlt.
Für 4 Monate bis Ende April wären es dann doch 10 Urlaubstage (4x2,5) oder rechne ich da falsch ?
Die Rechnung ist richtig.
6 Monate Kündigungsfrist war ein Fehler von mir, ich meinte Probezeit und da habe ich 14 Tage Kündigungsfrist.
Danke für die ausführliche Antwort. Habe ich meine Frage doch einigermassen verständlich formuliert. Für 4 Monate bis Ende April wären es dann doch 10 Urlaubstage (4x2,5) oder rechne ich da falsch ? Ich werde nachher die Kündgung aufsetzen und die Rechnerei dem Arbeitgeber überlassen. Da meine Chefin sehr zufrieden mit meiner Arbeit ist, jedoch die Kollegen mir das so erschweren, wird es von seiten meiner Chefin keine Kündigung geben. Ich habe die Gründe bei der Agentur für Arbeit bereits angegeben und ein Attest von meiner Ärztin das ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen kann und keine Sperre erhalte. Daher bin ich nicht auf die Kündigung meiner Chefin angewiesen.