Unterschrift Erziehungsberechtigte bei Minderjährigen?

12 Antworten

Der Ausbildungsvertrag muß bei Minderjährigen von den Eltern unterschrieben werden, bzw. sie müssen der Aufnahme einer Ausbildung zustimmen - wenn das nicht der Fall ist, wird er bei der IHK/Handwerkskammer nicht in das Ausbildungsverzeichnis eingetragen.

Die Eltern müssen schon gewichtige Gründe haben, eine Berufsausbildung verhindern zu wollen - es geht um das Wohl aber auch um die Interessen des Minderjährigen - der Minderjährige soll seine berufliche Zukunft weitgehend selbst bestimmen können; eine Berufsausbildung schadet einem Minderjährigen nicht.

Wenn die Eltern sich weigern, sollte zunächst das Jugendamt oder eine entsprechende Beratungsstelle eingeschaltet werden, die moderierend mit den Eltern und Dir ein Gespräch führen.

Führt das nicht zum Erfolg, muß das Familiengericht einschaltet werden - ein entsprechender Beschluß würde dann die Zustimmung der Eltern ersetzen.

Weil die Eltern immer noch das Sagen über deine Ausbildung oder Weiterbildung haben, bis du eben 18 bist. Daher sind es Erziehungsberechtigte. Da du alleine nicht voll geschäftsfähig bist geht es auch von der rechtlichen Seite nicht

Ranzino  09.06.2020, 21:25
Weil die Eltern immer noch das Sagen über deine Ausbildung oder Weiterbildung haben, bis du eben 18 bist.

da hast rechtlich das Problem, dass die lieben Eltern schlicht verpflichtet sind, eine geeignete und vom Nachwuchs angestrebte Ausbildung tatkräftig zu unterstützen. Eltern haben also genau genommen gar nix zu melden.

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somnuss  09.06.2020, 21:51
@Ranzino

Ausser die angestrebte Ausbilfung wird nicht als "geeignet" angesehen.

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Wenn deine Eltern sich weigern einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben, solltest du sofort Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen. einen vernünftigen berufswunsch dürfen dir deine Eltern nicht abschlagen. Sollte ein Gespräch mit deinen Eltern nicht fruchten, kann das Familiengericht eingeschaltet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Wenn sich die Erziehungsberechtigten ohne sinnvolle Gründe dagegen stellen, dann kann man sich vom Jugendamt normalerweise eine Unterschrift holen. Wie genau das klappt weiß ich aber nicht, da müssten Sie mal mit dem jeweiligen Amt in Kontakt treten.

Wenn sie es nicht tun, kann der Minderjährige die Einwilligung vom Familiengericht ersetzen lassen. Bis 18 gilt nur die Berufsschulpflicht, die Vollzeitschulpflicht endet früher.

Novosibirsk  09.06.2020, 21:25

Die Berufsschulpflkcht dauert bis zum 21. Lebensjahr.

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daadaddaadaads 
Fragesteller
 09.06.2020, 21:29
@Bitterkraut

Wenn man vor 21 eine Ausbildung beginnt, dann sogar bis zum Ende der Ausbildung .

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Bitterkraut  09.06.2020, 21:35
@daadaddaadaads

Wenn man eine Ausbildung beginnt, die den Besuch einer Berufsschule vorschreibt, muß man diese natürlich besuchen. Das hat aber nix mit der gesetzlichen Schulpflicht zu tun.

Wenn man keine Ausbildung macht, hat man trotzdem Berrufsschulpflicht bis 18.

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Novosibirsk  09.06.2020, 22:08
@Bitterkraut

Die Berufsschulpflicht endet nur dann mit 18 Jahren, wenn keine betrieblichen Ausbildung absolviert wird. Mit Beendigung eines dualen Ausbildungsganges endet die Berufsschulpflicht - auch wenn man noch nicht 21 Jahre alt ist.

Die Berufsschulpflicht kann aber auch ausnahmsweise durch den Besuch einer einjährigen schulischen Vollzeitmaßnahme (= Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr oder 1 jährige Berufsfachschule) absolviert werden.

Dies ist ein Angebot für zukünftige jugendliche Arbeiter, die ansonsten ihr Beschäftigungverhältnis zum Zwecke des Berufsschulbesuches pro Woche 2 mal unterbrechen müssten und deswegen vom Arbeitgeber erst gar nicht eingestellt werden würden. .

Sobald aber dann wieder ein Ausbildungsvetrag im dualen System abgeschlossen wird, lebt die Berufsschullpflicht bis zum 21. Lebensjahr wieder auf. {AScho Nrw}

Nur In Niedersachsen dauert die Berufsschullpflicht bis zum 18. Lebensjahr. Dies führte allerdings dazu, dass viele Ausbildungsbetriebe es den Auszubildenden verbieten, die Berufsschule zu besuchen. Die Folgen sind, dass die betreffenden Azubis sich selbst - ohne Berufsschulunterricht - auf die Abschlussprüfung vorbereiteten müssen.

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