Unterschied zwischen Urteil und Vollstreckungsbescheid?

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Ein Vollstreckungsbescheid wird aufgrund eines gerichtlichen Mahnverfahrens (Mahnbescheids) erlassen, und zwar dann, wenn der Schuldner keinen Widerspruch einreicht. Hier hat z.B. kein Gerichtstermin stattgefunden.

Ein Urteil erfolgt nach einem Gerichtsverfahren, und zwar nach einer Zahlungsklage, und einem Gerichtstermin.

Aber man kann sowohl aus einem Urteil, wie auch aus einem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung einleiten.

Ist das nicht das Gleiche?

Nein.

Ein Vollstreckungsbescheid kann im Gegensatz zu einem Urteil auch ohne Gerichtsverfahren ergehen, wenn nämlich der Gläubiger seinen Anspruch im gerichtlichen Mahnverfahren versucht geltend zu machen (§§ 688 ff ZPO).

Reagiert man auf den Mahnbescheid nicht binnen 14 Tagen durch Widerspruch oder Zahlung so ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Dieser wird nach weiteren 14 Tagen rechtslkräftig und vollstreckbar.