Ist die berufsintegrierte Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin betrieblich bzw. eine duale Ausbildung (Antrag auf BAB)?
Ich mache eine berufsintegrierte Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin. Was bedeutet, ich habe einen Ausbildungsvertrag und gehe 50% arbeiten und 50% in die Schule.
Die Definition für eine betriebliche Ausbildung ist:
Die betriebliche Ausbildung soll gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) grundsätzlich in anerkannten Ausbildungsberufen nach den Regelungen der jeweiligen Ausbildungsverordnung durch persönlich und fachlich geeignete Personen erfolgen.
Das trifft bei mir zu.
Der Antrag auf BAB wurde abgelehnt weil die Ausbildung nicht zu den förderubgsfähigen Ausbilfungen im Sinne des Paragraph 57 SGB 3 gehört.
Der Paragraph besagt:
Eine Berufsausbildung ist förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich oder nach dem Altenpflegegesetz betrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist.
Das trifft doch auch auf mich zu, oder nicht ? Weiß das jemand ? Kennt sich damit jemand aus ?
Liebe Grüße und vielen Dank schonmal.