Unterhaltskürzung ohne schriftl. Bescheid

2 Antworten

Die Antwort hängt davon ab, ob der bisherige Unterhalt in irgendeiner Weise amtlich festgesetzt wurde, also z.B. durch eine Gerichtsentscheidung oder durch einen notariellen Ehevertrag. Wenn dies der Fall ist, genügt ein einfaches Schreiben nicht. Dann müsste Dein Mann erst einmal versuchen, diese Unterhaltsfestsetzung durch das Familiengericht herabsetzen zu lassen.

Anders ist es, wenn es keine Festsetzung gibt und der Unterhat aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung gezahlt wurde. Dann kann er im Prinzip den Unterhalt ohne vorherige Ankündigung kürzen. Voraussetzung ist natürlich in beiden Fällen, dass die Kürzung nach dem Unterhaltsrecht überhaupt gerechtfertigt ist.

Wenn ein Unterhaltstitel über die Höhe des Unterhaltes vorliegt, kann er nicht ohne weiteres weniger zahlen - auch wenn sein Einkommen nun geringer ausfällt.
Er müsste dazu erst die Abänderung des Titels veranlassen.

Wäre allerdings kein Unterhaltstitel vorhanden, so könnte er den Unterhalt kürzen oder einstellen, da es keine "Grundlage" gäbe, auf der dieser bei ihm eingefordert werden könnte.