Unterhalt nach Abschluß einer ersten Ausbildung

9 Antworten

Holla, hier ist ja was los. Also, die Frage finde ich völlig gerechtfertigt und eben so auch den Versuch hier feststellen zu lassen ob man evtl. über den Tisch gezogen wird. Ich habe vor jedem Vater der seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt absoluten Respekt obwohl dieses eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Eben hier innerhalb von gutefrage.net liest man doch häufig die Beiträge von halbwüchsigen die versuchen sich eben von dieser Verantwortung, wie auch immer, schnell abseilen möchten. Somit sehe ich den Fragesteller als Person welche seiner Tochter Steine in den Weg legt, sondern vielmehr eine Person die versucht "sein Recht" in Anspruch zu nehmen. Als Vater hat er nicht nur die Pflicht Unterhalt zu zahlen sondern auch noch gewisse Rechte! Das darf man hier auch nicht vergessen.

Zum Thema Ist es eine ergänzende Ausbildung zur ersten Ausbildung dann wirst Du hier vermutlich weiterhin Deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, was Du ja schon im vergangenen Jahr getan hast. Wie man dieses entkräftet und ob es dann nun wirklich so ist muss "leider" das Gericht klären!

Fakt ist Das Verhältnis zu Deiner Tochter ist erstmal aufgrund der Vorkommnisse leicht zerstört. Hier hast Du eh schon einen enormen Schaden und den gilt es erstmal wieder zu beseitigen. Aber auch der Mutter mache ich einige Vprwürfe, weil es eben immer leicht ist in der Ecke zu hocken und die andere Ecke (den Mann und Vater) madig zu machen.

Wenn Du nun, nicht zahlen musst, dann würde ich an Deiner Stelle den bereits gezahlten Unterhalt nicht zurück verlangen. Somit kannst Du Deiner Tochter beweisen dass es Dir nicht nur um das Geld geht, sondern nur um Dein Recht.

Wenn Du zahlen musst, dann denke ich wirst Du das auch weiter tun und auch dieses würde ich der Tochter entsprechend mitteilen!

Wie die Sache auch ausgehen wird. Gewonnen haben hier nur mal wieder die Rechtsanwälte!!

Solche Dinge sind natürlich immer schwierig und problematisch.

Ich kann dir nur einen Denkanstoß liefern:

Die Zweijährige Berufsfachschule für Sozialassistenz baut auf einem Mittleren Abschluss auf. Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab, die aus einem schriftlichen, einem praktischen sowie einem mündlichen Teil besteht. Wer diese Abschlussprüfung erfolgreich ablegt, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung

„Staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. Staatlich geprüfter Sozialassistent“ zu führen.

Damit wäre eine erste vollständige Ausbildung abgeschlossen.

Diese Ausbildung ist aber für die angestrebte Ausbildung zur Erzieherin keine Voraussetzung - da hätte die Tochter doch auch direkt die Ausbildung zur Erziehering absolvieren können.

Wenn allerdings ein Mädel z.B. nur über einen Hauptschulabschluss (also keine mittlere Reife) verfügt und trotzdem Erzieherin werden möchte, dann kann man natürlich auch eine zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik für Hauptsschulabsolventen besuchen und dort die mittlere Reife nachholen. (Dann war man Kinderpflegerin - heute heißt das wohl anders). Danach hatte man dann die notwendigen Voraussetzungen, um die Fachschule für Sozialpädagogik (Ausbildung Erzieherin) besuchen zu dürfen.

Ich denke, in so einem Fall wäre mit der ersten "Ausbildung" die eigentlich angestrebte Ausbildung noch nicht abgeschlossen und der Unterhalt müsste weiter laufen.

Aber so liegt der Fall deiner Tochter ja nicht - denn sie hätte scheinbar ja direkt die Ausbildung zur Erzieherin machen können.

Ich drücke die Daumen

Daniela

Fritz0468 
Fragesteller
 19.04.2012, 10:02

Ja das ist richtig, sie hätte direkt die Ausbildung machen können. Sie hätte sich auch mit dem "Sozialassistenten" im Kindergarten bewerben können. Nur haben dann alle auf sie eingetrommelt das es doch besser wäre sie hätte den "staatlich anerkannten Erzieher". Es stand nämlich zum Anfang der ersten Ausbildung mit nichten fest in welche Richtung es gehen sollte. Nach den ersten zwei Monaten wollte sie hinschmeißen....zuviel Schule usw. Klar habe auch ich sie ermuntert, mit ihr geredet und ihr meine Unterstützung angeboten.Klar war ich mit dem einverstanden, soll ich meiner Tochter Steine in den Weg legen.....hätte ich sagen sollen: nee....will ich nicht, dann muß ich ja noch weiter Unterhalt zahlen.....ich war damit einverstanden weil sie das so wollte.

dsupper  19.04.2012, 12:12
@Fritz0468

okay, dann wusstest du aber doch, dass die Ausbildung noch weiter gehen würde - warum bist du dann jetzt nicht mehr bereit, den Unterhalt weiter zu bezahlen??

Ich hoffe es! Es ist Deine Tochter, da kannst Du sie doch unterstützen und nicht nur ans Geld denken.

Ich sehe das Problem nicht so ganz. Deine Tochter macht eine Ausbildung, damit sie später einen Job kriegt. Nun bildet sie sich noch weiter, damit sie später auch von ihrem Job leben kann und nicht auf staatliche Leistungen angewiesen ist. Und anstatt das zu unterstützen, ziehst Du lieber vor Gericht und ruinierst das Verhältnis zu Deiner Tochter.

Ist es wirklich so wichtig, ob Du gesetzlich verpflichtet bist, sie zu unterstützen? Die moralische Pflicht ist doch viel wichtiger - und die bist Du damals eingegangen, als Du sie gezeugt hast.

Ob Du noch unterhaltsverpflichtet bist hängt davon ab, ob die zweite Ausbildung als Basis die erste hat. Als einfaches Beispiel dient eine Ausbildung mit folgendem Studium. Elektriker + Studium Elektrotechnik = unterhaltsverpflichtet, Maurer + Sozialpädagogik = Keine Unterhaltspflicht.