Unterhalt bei Alg 1 - kann mir jemand helfen?

3 Antworten

So lange ein Titel besteht, muesstest du den eh bedienen, bis er ggf. abgeaendert werden wuerde. Das mit den 880 Euro Selbstbehalt ist richtig, der erhoehte Selbstbehalt von 1080 fuer Erwerbstaetige beinhaltet noch Werbungskosten, also Fahrtkosten, Kosten fuer Berufskleidung, die ein Arbeitsloser halt nicht hat.

Du muesstest daher notfalls versuchen, guenstigeren Wohnraum zu bekommen und den extra Wohnraum fuer die Kinder notfalls aufgeben. Oder du versuchst es mal mit Wohngeld, kenne einen Fall, der hat es durch die Kinder bekommen. Oder du versuchst dich mit der Kindsmutter zu einigen. Leicht ist das alles sicher nicht, kann ich mir vorstellen.

Michi4995 
Fragesteller
 23.09.2015, 15:53

ja hab mich mit den müttern geeinigt zahle für jedes kind 150 euro bis ich hoffwntlich schnell was finde als industriemechaniker

Besteht ein Unterhaltstitel? Den müsstest du erst ändern lassen, du kannst nicht einfach die Zahlungen kürzen.

Das du eine so hohe Miete hast, ist für die Unterhaltshöhe irrelevant, denn so könnte sich jeder Unterhaltspflichtige mit hohen Mieten vor der Unterhaltszahlung drücken. Du kannst Wohngeld beantragen.

Und du unterliegst einer erhöhten Erwerbsobliegenheit, d.h. du musst Bemühungen unternehmen, soviel zu verdienen um den Mindestunterhalt zu zahlen.

Michi4995 
Fragesteller
 23.09.2015, 07:33

wer redet von kürzen ich sag ja mir bleiben nur 80 euro und bis jetz arbeite ich ja noch bis 30.9

passaufdichauf  23.09.2015, 07:40
@Michi4995

Wie du selbst sagst, dein Selbstbehalt liegt bei 880 €, wenn du nicht erwerbstätig bist. Die hierin enthaltenen Wohnkosten betragen 380 Euro. Du solltest versuchen, über die Wohngeldstelle einen Zuschuss zu bekommen.

Michi4995 
Fragesteller
 23.09.2015, 14:05

okay danke hat sich erledigt war heute jugendamt hab geregelt das ich für jedes kind 150 euro zahl und die mutter auf den rest bis ich was neues hab verzichtet also ganz ohne stress.Vielen dank für die antworten

Wenn es einen Titel gibt, so ist der darin festgeschriebene Unterhalt unverändert weiter zu zahlen, bis du den Titel ggf. "abändern" lassen hast.

Arbeitslosigkeit ist ein plausibler Grund, um eine Abänderung zu veranlassen. Allerdings sinkt der Selbstbehalt dann von 1080 auf 880 Euro gegenüber minderjährigen Kindern.

In diesem Selbstbehalt sind für die Wohnkosten pauschal 380 Euro veranschlagt. Wenn der Unterhaltspflichtige allerdings nachweisen kann, dass es unmöglich ist, für diesen Betrag eine angemessene Wohnung zu finden, kann der Selbstbehalt angehoben werden....