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Unser Vermieter berechnet uns bei den Nebenkosten die Kosten für einen Heckenaustausch

gefragt von Frank Dammeyer am 21.05.2007 um 17:16 Uhr

Wir wohnen seit 3 Jahren in einem Neubau und rings um unsere 5 Reihenhäuser ist eine Buchenhecke. Bei dieser Hecke sind nach der Pflanzung einige Pflanzen nicht angegangen und diese wurden von unserem Vermieter (oder besser einem Gärtner) ausgetauscht. Kann er diese Kosten an uns weitergeben, auch wenn es mit der "Erstausstattung" des Geundstücks zusammenhängt. Nur um das nochmal zu sagen, die ausgetauschten Hecken sind niemals angegangen ?!


Reply


anonym
beantwortet von Regenmacher am 21. Mai 2007 17:38
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Für Neuanschaffungen egal welcher Art im und am Haus kann der Vermieer keine Kosten auf die Mieter umlegen. Nur die laufenden Kosten (Wartung, Gärtner, Hausmeister) können umgelegt werden. Selbst die Glühbirne ist nicht umlagefähig, sondern nur der Austausch.

Kommentar von Frank Dammeyer am 21. Mai 2007 17:50

aber ist der Austausch der Hecke denn eine laufende Ausgabe oder eine "Erstanschaffung" ? ich sehe es auch als erstanschaffung die nicht Umlagefähig ist aber unser Vermieter ist leider anderer Ansicht


saphira
beantwortet von saphira am 22. Mai 2007 01:14
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Die Kosten der Erstanschaffung sind bereits bei der Neuanpflanzung erledigt und diese wurden dir nicht berechnet. Ist diese Pflanzung inzwischen aus irgendwelchem Grund auszutauschen durch Erneuerung, wird damit lediglich der ursprüngliche Zustand "wiederhergestellt", das gleiche gilt für verblühte Blumen, zertretenen Rasen, verbrauchtes Öl usw. - alles muß stetig "gewartet" werden, genauso wie der Sand im Sandkasten eines gemeinsamen Spielplatzes, für den alle Mieter mitzahlen. Deshalb sind diese Austauschkosten als Gartenpflegekosten umlagefähig. Würde die Hecke aber nicht erneuert und würde dir dadurch ein häßlichen Anblick statt Grünblick geboten, hättest du ein Kürzungsrecht. Der Vermieter ist also seiner Pflicht zur Gartenpflege nachgekommen.

Pflanzt dein Vermieter aber plötzlich was ganz neues an, was vorher nicht da war, dann wären diese Kosten "Anschaffungskosten" und somit nicht umlagefähig. Bei euch war es aber nur ein "Austausch", daher umlagefähig.


albatros
beantwortet von albatros am 3. Juni 2007 07:39
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hallo dammy, ich musste mir schon deine frage mehrmals durchlesen, um zu einer richtigen antwort kommen zu können. ich entnehme deinen ausführungen, dass keinesfalls die hecke ausgetauscht wurde, vielmehr wurde sie repariert (ersatzpflanzung für nicht angewachsene pflanzen). reparaturkosten trägt der vermieter! außerdem nehme ich an, dass dieser die hecke durch eine fachfirma hat anlegen lassen, diese gewährt normalerweise eine anwachsgarantie. im rahmen dieser garantie müsste die firma kostenlos ersatz leisten. der vermieter muss also dort seine ansprüche geltend machen und nicht bei den mietern. womöglich hat er das und will trotzdem die mieter zur kasse bitten. lass dir doch mal die rechnung zeigen über die nachpflanzung. das ist dein recht. ohne rechnung ist die sache sowieso für die mieter irrelevant. regelmäßige arbeiten, wie heckenschnitt etc., wären allerdings umlegbar.


anonym
beantwortet von Rolfe am 21. Mai 2007 18:40
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Kann Regenmacher nur Recht geben - ich würde diese Position einfach nicht bezahlen. Wenn er will, kann er ja klagen. Eine Kündigung wegen nichtbezahlter Nebenkostenabrechnung ist vom Gesetz ausdrücklich erst dann als zulässig erachtet worden, wenn man als Mieter rechtskräftig zur Zahlung verurteilt wurde und 2 Monate nach Rechtskraft des Urteils immer noch nicht gezahlt hat. Wenn dem nicht so wäre, könnte jeder Vermieter mit Kündigung drohen und damit überhöhte Nebenkostenabrechnungen ohne Überprüfungsmöglichkeit für den Mieter durchsetzen.


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