Unfallbericht bei Verkehrsunfall dem Arbeitgeber vorlegen?
Hallo, habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Person A und B haben im Straßenverkehr einen leichten Auffahrunfall mit Person C.
A ist der Fahrzeughalter und einigt sich mit C aber darauf, das ganze ohne Polizei und ohne Versicherung zu regeln. A legt C dann die Rechnung der Werkstatt vor und C bezahlt diese dann.
Bei B traten am Abend nach dem Unfall aber Kopfschmerzen auf, sodass er von seinem Hausarzt eine Woche krank geschrieben wurde.
Der Chef von B möchte nun den Unfallbericht haben (der ja nicht existiert), da er Regress Anspüche gegen C stellen will.
Hat der Chef ein Recht diesen Bericht anzufordern? Hat B nun etwas vom Arbeitgeber zu befürchten, da er etwas offizielles über den Unfall nicht vorlegen kann, sondern lediglich die Krankschreibung vom Hausarzt?
7 Antworten
Der Arbeitgeber darf erfahren um was es sich genau handelt.
Streetworker56
Hallo,
der Arbeitgeber kann die geleistete Entgeltfortzahlung beim Unfallverursacher geltend machen. Das gleiche gilt für die Kosten, die der Krankenkase entstanden sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__6.html
Der Verzicht auf die Polizei ist nicht nachteilig. Wenn man aber auf alle weiteren Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher verzichtet hat, kann es evtl. Probleme mit dem Arbeitgeber geben.
Gruß
RHW
Wer sagt denn, dass die Kopfschmerzen und die daraus resultierende Krankschreibung Folgen des Unfalls sind? ;-) Dem Arbeitgeber (Chef) ist nur die Krankschreibung an sich und die vermutliche Dauer mitzuteilen. Er kann also gar keinen Zusammenhang zwischen Unfall und Arbeitsunfähigkeit herstellen. Vielleicht ist ja Kollege B am Abend noch einkaufen gegangen und hat sich da den Kopf an einer Tür gestossen. ;-)
Für den Arbeitgeber ist der Unfall nur wichtig, wenn es ein Wegeunfall war (von oder zur Arbeit) Dann muss er diesen der Berufsgenossenschaft melden.
Ansonsten geht es den Arbeitgeber gar nichts an, weswegen der Arbeitnehmer krank geschrieben ist.
Das ist ein Irrtum! Der AG wird durch den Unfall mittelbar geschädigt, denn er muss die Lohnfortzahlung leisten. Daher ist sein Interesse berechtigt, gegebene Regressmöglichkeiten zu nutzen.
Du kannst auch selber einen Unfallbericht verfassen. B hat überhaupt nichts zu befürchten. Man ist nicht verpflichtet die Polizei zu holen wenn man sich einig ist. Es wäre auch möglich, dass die Krankenkasse Ansprüche stellt gegen C. Da muss man dann auch selber einen Unfallbericht schreiben. Dem Chef ist ja durch den Unfall ein "Schaden" entstanden, nämlich das B ausfällt also kann er auch den Bericht anfordern um seine Ansprüche geltend zu machen. Ich denke mal B hat die "Situation ausgentuzt". Wegen einem leichten Auffahrunfall lässt man sich nicht eine Woche krank schreiben und jetzt plagt das schlechte Gewissen.