Hallo zusammen, darf ein Arbeitgeber die Lohnabrechnung seines Mitarbeiters inhaltlich an eine Dritte Person vorlegen, ohne zustimmung des Mitarbeiters?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Steuerberater, Billanzbuchhalter/Lohnbuchhalter, und Gerichtsvollzieher JA, allen anderen NEIN.

Hi,

ja darf er, wenn eine Lohnpfändung vorliegt, ansonsten nicht.

Nein das darf er nicht  außer es  wäre zb  ein Beamter der damit zu tun hat aber zb nicht einer Privatperson.Vielleicht mit Ausnahme eines Gläubigern aber das macht ja dan schon der Gerichtsvollzieher!.

Was verstehst Du unter Dritter Person? Der Steuerberater, der den Lohn rechnet ist streng genommen auch Dritte Person.

Nein! Welchen Grund sollte der AG haben sowas zu machen???