Umsatzsteuervoranmeldung nachreichen?
Hallo, muß für 2015 noch für die 4 Quartale die Umsatzsteuervoranmeldung nachreichen und möchte das gerne über Elster online machen. Habe jedoch für jedes Quartal schon eine Schätzung und einen Verspätungszuschlag erhoben bekommen, die auch sofort abgebucht wurden. Nun meine Frage: Kann ich die schon bezahlten Beträge einfach von dem tatsächlichen Beträgen abziehen und in die Tabelle 62 (verbleibender Betrag) eintragen? Beispiel: 1. Quartal, Schätzung 500 EUR (abgebucht), tatsächlicher Betrag 100 EUR. Zeile 62 (verbleibender Betrag) 100 EUR Zeile 65 (Umsatzsteuer-Vorauszahlung/Überschuss 500 EUR Zeile 67 (verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung -400 EUR und was mache ich mit dem Verspätungszuschlägen? Bin ich richtig, oder habe ich einen Denkfehler? Herzlichen Dank!!!! Michael
2 Antworten
Du trägst nur deine tatsächlichen Werte ein, unabhängig davon, was bereits abgebucht wurde. Das Finanzamt wird die Differenzen erstatten oder abbuchen. Schätzungen fallen in der Regel etwas höher aus.
die bisher festgesetzten Beträge haben in der Voranmeldung nichts zu suchen ....
die Verspätungszuschläge werden durch das Finanzamt neu festgesetzt