Über rot gefahren, von der Polizei angehalten worden, wann kann ich mit einem Brief rechnen?
Hallo,
ich bin am Wochenende über rot bei einer Baustellenampel gefahren und wurde auch natürlich gleich von der Polizei angehalten. Erst hat er mir den standard Text gesagt, mit Geldbuße, Fahrverbot und Punkten. Mein Kumpel ist ausgestiegen und hat nochmal mit ihm gesprochen. Dann meinte der Polizist zu mir, dass er mal schauen wird was sich machen lässt und zum Schluss meinte er, dass doch erst gerade rot geworden ist und alles geklärt ist. Jetzt haben wir nicht verstanden, ob er damit meinte, dass er die Strafe runterschraubt oder gar ganz fallen lässt. Da die auch noch einen hinten drin hatten und wahrscheinlich damit genug zu tun hatten. Jetzt würde ich gern wissen, wie lange ich mit einem Brief rechnen kann? Nicht das ich mich nach 2 Monaten entspannt zurück lege und nach 6 Monaten kommt dann doch was. Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen, wie schnell, wenn dann so was ablaufen muss?
Danke schon mal im voraus :-)
4 Antworten
Erst wenn 3 Monate und 2 Wochen nach der Tat noch kein Bußgeldbescheid angekommen ist, kannst du langsam anfangen, dich zurückzulehnen. Ein Bußgeldbescheid unterbricht nämlich auch dann noch wirksam die Verjährung, wenn er innerhalb der Verjährungsfrist (3 Monate ab Tattag) erlassen und innerhalb von zwei Wochen seit seinem Erlass zugestellt worden ist, auch wenn dann der Zustellungszeitpunkt bereits außerhalb der Verjährungsfrist liegt.
Sollte vorher eine Vernehmung ( "Anhörung") des Betroffenen angeordnet worden sein, dann wird die Verjährung bereits durch diese Anordnung unterbrochen, selbst dann wenn, warum auch immer, die Anhörung den Betroffenen nicht erreicht. Nach einer Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem, also wieder drei Monate.
Wenn keine Anhörung bei dir angekommen ist, dann kann sie also dennoch angeordnet worden, aber z.B. auf dem Postweg verloren gegangen sein. Dieses Risiko trägt der Betroffene. Ob eine Anhörung angeordnet worden ist, kannst du dann durch einen Anruf oder, wenn du es nicht glauben willst, auch durch persönliche Akteneinsicht bei der Behörde herausfinden. Die Akteneinsicht wird dem Betroffenen auf Antrag gewährt, auch ohne Anwalt, sofern dem keine Interessen Dritter entgegenstehen.
Kann ich mir nicht vorstellen ,das du da so ohne alles davon kommst,nur weil dein Kumpel mit dem Polizisten geredet hat.Das macht es doch nur schlimmer.Du bist immer gut dran wen du es zugibst ,und nicht eine Märchenstunde abhälst.Wäre auch unfair,ein Monat Fahrverbot und eine Geldbusse,das wirst du auch überleben.Aber vielleicht hast du Dusel und es kommt keine Post zu dieser Sache.
Nur das es im richtigen Blick ist... ich habe es von Anfang an zugegeben. Aber wir sind in Kollonne gefahren und das hat der Polizist gesehen. Und es war ja auch keine Kreuzung, sondern eine Baustellenampel die wirlich gerade umgeschaltet hat. Und deswegen habe ich vielleicht Glück und das Verständnis des Polizisten auf meiner Seite.
Normalerweise darf so was nicht länger als 6 Wochen dauern.
Weiß der Geier, was Dein Kumpel dem Polizisten erzählt hat. Aber ich würde die Aussage so interpretieren, dass sich die Sache erledigt hat...
Unter normalen Umständen ist die Sache nach 3 Monaten verjährt, wenn vorher keine Post kommt...
Ja mache ich ja auch an sich, aber ich will mir halt nicht zu sicher sein und da ich noch nicht aus der Probezeit raus bin würde ich das schon gern wissen. Wie lange man mit so einen Brief rechnen kann oder besser gesagt, ab wann ich mir sicher sein kann, dass da nichts mehr kommt!?!