Treppenhausreinigung einfach so Beauftragen?

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Wenn in der Hausordnung, als Bestandteil des Mietvertrages, vereinbart ist, dass die Mieter für die Reinigung des Treppenhauses verantwortlich sind, kann der Vermieter nicht einseitig den Vertrag ändern. Er bräuchte hierzu die schriftliche Zustimmung ALLER Mieter. Kommen einzelne Mieter ihrer Pflicht nicht nach, verletzen diese den Mietvertrag, das kann nicht zu Lasten der übrigen gehen. Nach Abmahnung ist der Vermieter berechtigt als Ersatzvornahme einen Reinigungsdienst mit der Durchführung der Reinigung speziell für die säumigen Mieter beauftragen. Von denen kann er sich das Geld dann einfordern. Eine generelle Umlage auf alle Mieter ohne Zustimmung aller Mieter ist unzulässig und kann bei der nächsten BK-Abrechnung bemängelt werden.

heimwerker  29.01.2010, 21:27

Dem gibt es nicht mehr hinzuzufügen. DH MfG

was steht im Mietvertrag dazu und/oder in der bisherigen Hausordnung? Der Vermieter kann eine bestehende Vereinbarungen nicht einseitig auflösen. Dazu ist immer die Zustimmung des Mieters erforderlich.

Nein, kann er nicht. Schließlich ist das mit Kosten verbunden und darüber mußt Du VORHER informiert werden, damit Du einen Widerspruch führen kannst bzw. durch diese Änderung hättest Du auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Er kann Dir das nur auf's Auge drücken, wenn Du die Hausordnung trotz mehrfacher Mahnung nicht machst. Im Zweifelsfall bei Verbraucherzentrale oder Mieterbund nachfragen, die wissen es ganz genau!

hallo, also Rechtlich gesehen hat der eigentümer das Recht diese aufgaben durch eine firma durchführen zulassen und die kosten an den Mietern weiter zu geben. das ist so wie ein Gärtner der den Rasen mäht. auch bei einer Putzfirma die den Hausflur putzen müssen handelt es sich um Betriebskosten die vom Mieter bezahlt werden müßen,wenn alle Mieter Putzen würden und dadurch keinen schaden entsteht, hätte der Eigentümer Probleme vor Gericht aber da nu mal Mieter im Haus leben die nicht Regelmässig Putzen kann der Eigentümer zur werterhaltung des Hauses eine Putzfirma damit beauftragen den wenn der Flur eines Hauses erschmutzt aussieht setzt damit der wert des Gebäutes runter und zu wert erhaltung ist der Eigentümer rechtlich gesehen sogar verpflichtet den wert des Hauses zu erhalten. dazu gibt es sogar Urteile..... man kann auch nicht sagen der eine Putz und der ander nicht also bitte ich nur die zur kasse die nicht putzen das ist für einen Eigentümer unverhältmässig, der Eigentümer hat damit das recht eine Firma mit diese aufgaben zu beauftragen und die Mieter müßen zahlen. mfg

Ja natürlich kann er das, er ist doch der Eigentümer. Du kannst höchstens mit ihm reden, aber auch nur, wenn alle anderen einverstanden sind. Sonst hast du keine Chance.

charles0308  28.01.2010, 22:03

bevor man falsche Auskünfte gibt, sollte man sich vorher erkundigen