Frage von Schneerose92 13.03.2012

Tintenkiller im Abi?.. Keiner kann's mir sagen

  • Hilfreichste Antwort von LucieTommy 13.03.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Also, ich kann Dir NICHT sagen, ob es erlaubt ist, aber ich kann Dir erklären, warum ich das unbedingt lassen würde, einen Tintenkiller zu benutzen: die Dinger wirken nämlich nicht ewig. Irgendwann nach Jahren kommt die ursprüngliche Schrift wieder zum Vorschein. Und bei so wichtigen Unterlagen, wie es Abiklausuren nun einmal sind, sollte das unbedingt ausgeschlossen werden.

    In wichtigen Dokumenten, wie zum Beispiel ein Testament es wäre, dürfte man so etwas nicht verwenden. Es ist eben nur im ersten Moment ganz praktisch, kann aber böse "nach hinten losgehen".

    Also: leg Dir zu Deinem Schreibzeug einen schwarzen Filzstift dazu. Mit DEM kannst Du dann notfalls streichen. Und es ist völlig gleichgültig, wieviel Du streichst.

  • Antwort von RonnyRhababer 13.03.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bei uns war im Abi der Tintenkiller gänzlich verboten (Zentralabi NDS). Wie es in BaWü aussieht, ob es da überhaupt fixe Regelungen gibt, weiß ich nicht, ich weiß nicht mal ob es in Nds eine zentrale Regelung war oder ob es von der Schule ausging :D

    Ich würde dir aber empfehlen auf den Tintenkiller zu verzichten. Ab einem gewissen Alter sollte man wohl motorisch auch in der Lage sein einigermaßen leserlich zu schreiben.

  • Antwort von timbojimbo 13.03.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Also meines Wissens ist es ok, solange du in einer "dokumenten echten" weiße schreibst, also KEIN Bleistift (außer Mathe natürlich ;) ) Aber das was du schreibst, darf im Nachhinein (nach der Abgabe) nicht mehr verändert werden können. Also sollte es ok sein, aber hör lieber auf deine Direktorin! Wenn das gar nicht geht, dann nimm einen Tintenkiller. Also ich habe im Abi (Bayern) mit Kuli geschrieben und das falsche ausgetrichen,

    LG und Viel erfolg :)

  • Antwort von Mirabella15 13.03.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich würde sagen, wenn es sich nur um einen Buchstaben oder ein Satzzeichen handelt, dann killer es weg. Aber ganz falsch benutzte oder falsch geschriebene Wörter würde ich durchstreichen.

  • Antwort von Guckguckmann 13.03.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Mein Bruder hat grad Abi geschrieben und sagt man darf keinen benutzen. Stattdessen durchstreichen (ohne Lineal!) ich bin hier aber in RLP...

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