Ticket gefälscht - Strafe

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Strafbar gemacht hast Du Dich wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Was in jedem Fall auf Dich zukommt, ist das "erhöhte Beförderungsentgeld" in Höhe von 40,-€.. Das ist mehr oder weniger eine "Verwaltungsgebühr" der Verkehrsbetriebe

Daneben hast Du Dich aber eben auch strafbar gemacht, weshalb gegen Dich ein Strafverfahren einzuleiten ist. Allerschlimmstenfalls mußt Du mit einer Geldstrafe von 500,-€ (30 Tagessätze) rechnen.. Was tatsächlich dabei raus kommt, hängt auch ein wenig vom Wert des gefälschten Tickets ab. Realistischerweise wird's aber wohl eine Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO nach Ableistung von ein paar Sozialstunden oder Zahlung einer Geldauflage von 100-300,-€ werden.

Immerhin: Mit einem Eintrag im Führungszeugnis wirst Du ganz sicher nicht rechnen müssen. Was bedeutet, dass Du am Ende auch nicht vorbestraft bist.

Komplexe 
Fragesteller
 04.11.2014, 22:50

Vielen Dank!!! Du rettest mir den Abend! Ich frage mich jetzt bloß, was besser ist: Soll ich einfach sagen, dass ich das Ticket gefälscht habe oder soll ich sagen, dass ich es Jemandem abgekauft habe? Das Zweitere stimmt! Ich habe bloß keine Lust auf tausend verfahren, wenn das Ganze mit 300 € gegessen ist.

skyfly71  05.11.2014, 08:09
@Komplexe

Es macht rechtlich gesehen keinen Unterschied, wie Du Dich dazu äußerst. Und es wird auch verfahrenstechnisch keinen Unterschied machen. Einen Betrug begeht auch, wer es "billigend in Kauf nimmt", dass er mit einem gefälschten Fahrschein unterwegs ist. Und das darf man vermutlich getrost unterstellen, weshalb es trotzdem eine Straftat war.

Alexyx123  14.02.2016, 22:45
@Komplexe

Hi Komplexe, koentten Sie bitte mir sagen, wie viel Geld als Strafe haben Sie bezahlt? ich hatte gleich Tag mit dir und jetzt kann ich nicht schlaffen! wie viel Tag muss ich auf Ploitzei warten? was konnen Sie mir sagen dass mir helfen kann? vielen vielen dank im voraus :(

Alexyx123  14.02.2016, 22:55
@skyfly71

das waere sehr schoen, wenn Sie mir auch helfen kontten :((

Ich musste es selber erleben, weil ich mir gutgläubig ein gefälschtes Ticket von einem Passanten gekauft habe.

  1. Aufnahme Personalien etc.
  2. Geldstrafe
  3. Wenn du sagst, dass du nicht der Fälscher warst, wirst du nochmal verhört (nicht wie im Krimi :D ) und nach den Personen befragt, die das Ticket verkauft haben.

Allgemein ne Menge Ärger, der weitaus schlimmer als die eigentliche Buße ausfällt.

Mfg platzebo

Komplexe 
Fragesteller
 04.11.2014, 21:28

Wie viel musstest du zahlen?

ziege82  07.11.2014, 17:19

ja man kauft die tickests auch am schalter oder automaten

und nicht von passanten

Das "Schwarzfahren" alleine wäre eine Erschleichung einer Leistung, mit dem gefälschten Ticket fällt da aber weg, wegen, wie schon genannt, Urkundenfälschung, und bei Taten, bei denen mehrere Gesetzt betroffen sind, greift das höher "strafende"

Allerdings kann man da bei dir sogar als Betrug eisntufen, da du da Ticket vorgezeigt hast!

"§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar."

Um deine Frage zum schlimmsten Fall zu beantworten (was nicht passieren wird)

Hier wird da ganze ausführlich beschrieben:

http://www.schwarzfahren-berlin.de/

Ich denke das gilt wie wenn du ohne Ticket fähst, also schwarz fahren, das sind nie mehr als 100€ glaub ich, bin mir aber ned sicher

Komplexe 
Fragesteller
 04.11.2014, 21:13

doch! Ich bekomme einen Brief von der Staatsanwaltschaft/Polizei nach Hause. Ich weiß nicht, was mir danach für eine Strafe droht, sollte ich für schuldig gesprochen werden.

Schwachkopf98  04.11.2014, 21:13
@Komplexe

oha, dann weiß ich nicht weiter sry

Schwachkopf98  04.11.2014, 21:16
@KantosKan

Komm tnicht wieder vor

ZuumZuum  04.11.2014, 21:14

Urkundenfälschung und Betrug, das wird was mehr als 100 Euro

DeineElli  04.11.2014, 21:27

Das ist nicht einfach nur schwarzfahren. Das ist Betrug, eventuell Urkundenfälschung, mindestens aber unrechtmäßiges Erschleichen von Leistungen. Ein Hunderter wäre an sich ein Witz, es müssten 1000 oder ein Jahr sein.

ups - das ist aber nicht auf die leichte schulter zu nehmen ... urkundenfälschung (ist schon fast so wie falschgeld herstellen)

wenns gut geht so ca. 150-300 euro strafe

wenss schlecht geht bis zu 3000 euro strafe -> vorstrafe -> bei nicht einbringbar ist, dann ersatzweise haft

Komplexe 
Fragesteller
 04.11.2014, 21:18

was heißt "schlecht geht"? Das Ticket habe ich einem Fremden abgekauft. Ich kann es nur nicht nachweisen.

macgun  04.11.2014, 21:23
@Komplexe

ok, dann musst du es eben der staatsanwalschaft glaubwürdig rüberbringen, dass du hereingelegt worden bist!

ich galube aber, dass es trotzdem nicht ohne geldstrafe und vermerk im polizeilichen führungszeugnis gehen wird - aber ich wünsche dir viel glück, dass sie dir glauben und es bei einer ermahnung belassen!

wenn der staatsanwalt und der richter sagen: "du hast das sicher schon öfters gemacht" - dann sieht es schlecht für dich aus

ps: prinzipiell ist auch der besitz von falschgeld strafbar, auch wenn du es kurz davor in einem laden erhalten hast und damit "erwischt" wirst....

Komplexe 
Fragesteller
 04.11.2014, 21:35
@macgun

danke dir!! Der Vermerkt im polizeilichen Führungszeugnis: Erlischt er irgendwann??

macgun  04.11.2014, 21:42
@Komplexe

im normalfall sollte es (wenn es "gut" für dich ausgeht) nur bei einem vermerk bleiben - du darfst einen vermerk nicht mit einem eintrag verwechseln - ein vermerk ist nur für jusitz und polizei etc. ersichtlch und nicht in deinem polizeilichen führungszeugnis - anders wäre es bei einem eintrag ... solchen würdest du bekommen, wenn das gericht dich "schuldig" spricht - also die variante "wenns schlecht geht" - dann hast du den eintrag, welcher für dich z.b. bei einer jobsuche zum problem werden könnte!

Komplexe 
Fragesteller
 04.11.2014, 23:00
@macgun

danke dir vielmals!!!