Tee über den Arm geschüttet - BG-Fall?

5 Antworten

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Nur, wenn das Teetrinken direkt mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht, also z.B. bei Tätigkeit im Service eines Cafés oder im Rahmen des Ausschanks in einem Teegeschäft usw. Bei privatem Konsum z.B. während der Pause oder wenn erlaubt auch während der Arbeitszeit, nicht.

Nur wenn der Tee ursächlich mit deiner Arbeit zu tun hat.


Alex8712 
Fragesteller
 06.01.2022, 11:20

Vermutlich ist das schwer zu klären.

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Bist Du Teeverkoster oder spielt der Tee irgendeine andere Rolle in Deinem Beruf?

Wenn nicht, dann ist es Privatsache. Der Gang zur Kaffeeküche im Büro ist auch Privatsache und nicht von der BG versichert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 2016 nach Betriebsunfall chronische Schulterschmerzen.

Alex8712 
Fragesteller
 09.01.2022, 08:23

Danke, das hilft mir weiter.

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Es fehlt am Zusammenhang zwischen deiner versicherten Tätigkeit (= Arbeiten) und dem Unfall. Die hauptsächliche Ursache dafür, dass der Unfall passiert ist, liegt im unversicherten privaten Bereich. Daher kein Versicherungsfall, es sei denn, die Verkostung des Tees ist deine eigentliche berufliche Tätigkeit. Aber das ist ja eher unwahrscheinlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, da das Teetrinken eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit war und nicht betriebsdienlich.


Alex8712 
Fragesteller
 09.01.2022, 08:23

Super, danke für deine klare Antwort.

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