T Führerschein unter 18 über 40km Strafe?

3 Antworten

wenn ich nun in einem Fahrzeug angehalten werde, was Bauartbedingt mehr als 40 km/h fährt

Ein solches Fahrzeug wäre nicht von deiner Fahrerlaubnis erfasst. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 StVG) ist eine Straftat. Nach allgemeinem Strafrecht wird es auf eine Geldstrafe hinauslaufen, eine Freiheitsstrafe ist hier zwar möglich, aber bei Ersttätern sehr unüblich. Im Jugendstrafrecht wird es wohl auf eine gehobene Anzahl Sozialstunden und Verkehrsunterricht o. ä. (§ 10 / § 15 JGG) hinauslaufen. Ggf. wird auch eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis erteilt.

Dazu kommen zwei Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 2.1.11 FeV), die fünf Jahre lang stehen bleiben (§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a StVG). Auf einen eventuellen PKW-Führerschein wird sich das auch nicht gerade positiv auswirken, über solche Vorfälle wird grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde informiert, die darüber dann im Einzelfall entscheidet.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Wenn Sie ein Fahrzeug bewegen welches nicht in die Führerscheinklasse fällt ja - spricht man in der Regel von Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ein "Durchgehen" kann ich nicht erkennen, es handelt sich dabei um eine eine Straftat.

Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wird dann erstmal nichts mit weiteren Führerscheinen.

Bist du in der Probezeit verlierst du ihn.