Studieren über 25, wie ist das mit der Krankenversicherung mit einem 520 Euro Job?

4 Antworten

Du solltest dich um einen Midijob bemühen für 521€ mtl. Bruttolohn, dann bist du für nur mal 30 C e n t voll sozialversichert: also Renten-, Kranken-, Pflege- und sogar Arbeitslosenbeiträge sind damit bezahlt ;-)))

Das zahlen Arbeitnehmer im Midijob

Midijobber und Midijoberinnen werden nicht mit dem vollen Sozialversicherungssatz belastet. Denn der Beitragsanteil wird nicht prozentual vom Lohn berechnet, sondern über eine spezielle Berechnungsformel ermittelt. 
Obwohl der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung geringer ist als bei regulär Beschäftigten, können Midijobber die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen.
Wichtig zu wissen: Die reduzierten Beiträge in die Rentenversicherung wirken sich nicht nachteilig auf die Rentenansprüche der Midijobbers aus. Denn dem Rentenkonto wird der tatsächliche Verdienst aus dem Midijob gutgeschrieben.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/midijob/midijob_node.html#docb83bb90c-d751-4e3e-bf63-23e0bce88e20bodyText2

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

520 Euro Jobs sind nicht versicherungspflichtig. Musst dich als Student melden und bekommst einen ermäßigten Betrag.

Durch einen 520-Euro-Job ist man nicht krankenversichert. Damit besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld. Bei einem 521-Euro-Job besteht im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.
larsomarso99 
Fragesteller
 02.05.2023, 19:01

Ja habe ich auch so verstanden. Ich hatte nur irgendwo gelesen, dass der AG in dem Fall das Mann nur den 520 Euro Job hat, die kv bezahlt mit einem minimal Anteil. Das hat noch etwas verwirrt

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xPxHxIxLx  02.05.2023, 19:05
@larsomarso99

Bei einer geringfügigen Beschäftigung bis 520 Euro müssen Minijobber sich anderweitig krankenversichern. Erst ab einem Verdienst von 521 Euro führt der Arbeitgeber explizit Krankenversicherungsbeiträge ab und meldet den Minijobber bei einer Krankenkasse an, sofern noch keine Mitgliedschaft besteht. Für geringfügig Beschäftigte bezahlen Sie pauschalierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von 13,0 Prozent (KV) beziehungsweise 15,0 Prozent (RV) des Entgelts. Beiträge zur Arbeitslosen- und zur Pflegeversicherung fallen nicht an. Mehr erfahren Sie in unserem Beratungsblatt:

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/minijobs-und-midijobs/beitraege-geringfuegig-beschaeftigte-2031380

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Bei einem 520€ Job werden keine Sozialabgaben vom AG gezahlt. Du musst dich also selber um eine Versicherung kümmern und diese zahlen. Allerdings gibt es mehr BAföG, wenn du deine KV selber zahlen musst, um die höheren Kosten auszugleichen. Entsprechende Nachweise von der KV müssen beim BAföG Antrag mit vorgelegt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung