Straftat: erschleichen von Leistungen?

florestino  03.03.2022, 14:12

Von wem hast du den Brief bekommen?

Letusinkww 
Fragesteller
 03.03.2022, 14:13

Polizei.

7 Antworten

Ja, das hat etwas damit zu tun. Wenn du die Karte hast, geh ins Servicebüro der Verkehrsgesellschaft und zeige sie dort vor. Möglicherweise wird die Strafe dann reduziert.


Kwalliteht  03.03.2022, 14:10

Glaube ich kaum, denn dafür hat er ja schon eine Strafe bekommen, so jedenfalls hat er geschrieben.

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Letusinkww 
Fragesteller
 03.03.2022, 14:13
@florestino

Naja vllt ist man kulant, und sagt okay seine busfahrkarte wurde abgenommen er hat ne neue busfahrkarte beantragt usw..) und zieht die Strafe zurück, wen nicht dann muss ich damit leben.

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florestino  03.03.2022, 14:14
@Letusinkww

So eine Anzeige bekommt man in aller Regel nicht beim ersten Mal wegen einer vergessenen Busfahrkarte.

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Letusinkww 
Fragesteller
 03.03.2022, 14:17
@florestino

keine ahnung, bin davor noch nie schwarzgefahren. Bzw überhaupt die Absicht gehabt.

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1Hoot  03.03.2022, 14:13

Wird sie nicht. Er ist mit dem wissen, dass seine karte abgelaufen und somit nicht gültig war, eingestiegen und hat sich somit die leistung Erschleichen. Zu diesem zeitpunkt hatte er also keine Fahrkarte. Nachzeigen geht nur wenn du z. B. Eine fahrkarte hast, aber diese vergessen hast.

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Letusinkww 
Fragesteller
 03.03.2022, 14:17
@1Hoot

Ich wusste nicht das sie abgelaufen war.

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1Hoot  03.03.2022, 14:18
@Letusinkww

Ich hatte das auch mal. Meine maßnahme hat das ticket mal vergessen zu bezahlen. Am ende durfte ich es trotzdem zahlen. Auch wenn es unwissend war. Es gilt nur, dass du kein ticket hattest.

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Ich würde die Fahrkarte schon nachträglich zeigen. Vielleicht bringt es etwas.

frage mich was das zu bedeuten hat? Also mir fällt jetzt nicht genau ein was ich getan haben soll.

In dem Falle stehen die Chancen gut, dass der tatbestand nicht erfüllt wurde.

ich habe mal eine strafe bekommen weil ich keine busfahrkarte dabei hatte, diese wurde mir abgenommen weil die abgelaufen ist, und ich bin Schüler und hab das Recht auf ne busfahrkarte die ich auch in paar Tagen bekomme.

Das könnte ursächlich für des Ermittlungsverfahren sein. Der Tatbestand wird aber höchstwahrscheinlich nicht erfüllt.

nur frag ich mich hat es etwas damit zutun? Kann ich die busfahrkarte dann evtl nachzeigen?

Ich denke du wirst dich irgendwie zu dem Verfahren äußern können, der Brief sollte entsprechende Informationen beinhalten nehme ich an.
Das solltest du tun und entsprechend die Sachlage klären.

Schwarzfahren kann bzgl 265a angezeigt werden, aber selten beim ersten Mal.

Ein einfaches Vorzeigen der Karte (die du zum Zeitpunkt des Schwarzfahrens ja eh nicht hattest) nützt da nicht mehr viel.
Wer das Recht auf eine Karte hat, muss diese auch beantragen - sonst zählt es als ganz normal schwarzfahren.

Dein Recht auf eine buafahrkarte ist da egal. Du brauchst ein gültiges ticket sobal du den bus/zug bestrittst.

Erschleichen von Leistungen beudeutet in deinem fall, dass du ohne zu bezahlen die leistung der bahn empfangen hast. Du hast eben eine leistung bekommen, ohne dafür zu bezahlen.


Letusinkww 
Fragesteller
 03.03.2022, 14:12

Naja vllt ist man kulant, und sagt okay seine busfahrkarte wurde abgenommen er hat ne neue busfahrkarte beantragt usw..) und zieht die Strafe zurück, wen nicht dann muss ich damit leben.

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1Hoot  03.03.2022, 14:15
@Letusinkww

Ich denke leider nicht, dass das passiert,weil du ja zu diesem zeitpunkt kein ticket hattest. Das jetzige, welches du bekommst, gilt ja nicht rückwirkend.

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