Strafbarkeit?

2 Antworten

Verstehe ich nicht.

Gegen dich läuft ein Ermittlungsverfahren. Elektronische Kommunikationsgeräte sind dabei involviert?

Nun benutzt du ein neues Smartphone für das du zum Zwecke einer Zahlung eine Mobilfunknummer benutzt hast, welche TKÜ-Maßnahmen unterliegt?

Und deine Frage ist, ob die Aktivitäten auf dem neuen Handy sich negativ auf ein laufendes Verfahren auswirken können?

Also ganz klar: Jein!

Kommt auf den Vorwurf an? Von Überwachungsmaßnahmen weiß man in der Regel auch nichts.

Oder hast du Angst, Aufmerksamkeit auf dein neues Smartphone zu lenken? Das hätten die Behörden sowieso längst im Visier!

So ganz schlau werde ich aus deinem Fall leider nicht, sorry!


Bastelfan123 
Fragesteller
 25.12.2023, 14:49

Es geht darum das es Ermittlungen gibt wegen 176 a die haben nix gefunden bei mir haben mir aus Freundlichkeit die SIM-Karte dargelassen und hatte ich ein neues Handy bekomm da das andere was mir leihweise besorgt habe zurückgeben muss nun wollte ich wissen ob eine Rolle spielt wen ich die Telefonummer auf den neuen Email Account nutze wen ich auf den neuen Handy nix verbotenes mach

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RayBanned  25.12.2023, 14:53
@Bastelfan123

Also in diesem Kontext möchte ich dir ehrlich gesagt keinen Ratschlag geben und hoffe die Behörden machen ihren Job gewissenhaft! Wenn du unschuldig bist, dann würdest du hier nicht fragen, ob es Bedenken gibt! Offenbar hast du große Bedenken! Wenn eine Behörde einen Verdacht hat, geht sie ihm nach. Ist ein Urteil rechtskräftig gefällt, dann gibt es keinen Grund mehr tätig zu werden.

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Deine Nummer können die auch so haben und überwachen, dafür brauchen die keine SIM-Karte. Es war also ein schlauer "Move" dir die Karte zu lassen damit du dich in Sicherheit wiegst 😀

Aber du bist jetzt bestimmt ganz brav und unschuldig, deshalb spielt es keine Rolle ob Daten übernommen werden (was jedoch der Fall ist).