Strafbare Handlung wenn man Screenshots weiterleitet?

1 Antwort

Ich hätte eigentlich gedacht: Ja.

Aber finde dazu im Netz:

Strafbar ist das unerlaubte Veröffentlichen des Screenshots einer WhatsApp-Nachricht jedoch nur in besonderen Fällen. So kommt eine Strafbarkeit etwa bei der Verletzung der Schweigepflicht (§ 203 StGB), einer Beleidigung (§ 185 StGB) oder dem Veröffentlichen von Bildnissen (§ 201a StGB) in Betracht.


bobby051984 
Fragesteller
 26.05.2022, 14:01

Danke für die schnelle Antwort. Das habe ich auch gelesen. Ist also wahrscheinlicher, dass bei einer Anzeige nichts passiert?

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bobby051984 
Fragesteller
 26.05.2022, 15:06
@tinalisatina

In wieweit wäre da Beleidigung der Fallstrik? Ich habe die Prrson nicht beleidigt, aber eben mit 2 Profilen angeschrieben und diese Nachrichten dann einer dritten Person weitergeleitet

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tinalisatina  26.05.2022, 16:16
@bobby051984

Nein, muss nicht in Deinem Fall so sein. Wäre das, was dann meistens passiert ist.

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