Steuerrückzahlung bei mir - Partner Hartz vier!

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ihr als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) geführt werdet,das wird auf jeden Fall dann so sein,wenn das Kind von dir ist,wird das als einmalige Einkommen zugeflossene auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet !

Da du aus deiner vollen Erwerbstätigkeit bereits Freibeträge geltend machst,kannst du noch nicht einmal die 30 € Versicherungspauschale geltend machen.

Diese ist nämlich bereits in deinen 100 € Grundfreibetrag enthalten.

Somit könnte es rein theoretisch passieren,das ihr aus dem Leistungsbezug fallt.

Es käme dann auf die Höhe deiner Steuerrückzahlung an,wie viel ihr an Leistungen pro Monat bekommt und ob ihr nur als Paar zusammen lebt oder verheiratet seid.

Lebt ihr nur zusammen,dann kann sie ja nicht über dich in der KV - mitversichert werden,das ginge nur beim Kind und dann müssten die KK - Beiträge,die sie bzw.dann du für sie zahlen müsstest mit berücksichtigt werden,die lägen dann bei ca.160 € pro Monat.

Würdet ihr verheiratet sein,ist bzw.kann sie dann über dich in die Familienversicherung aufgenommen werden,dazu müsstest du glaube ich in der gesetzlichen sein.

Auf jeden Fall würde dann der Betrag zwingend auf 6 Monate verteilt werden müssen,wenn dieser höher als eure monatliche Aufstockung ist.

Die Leistungen würden dann um diesen Betrag gekürzt oder ggf.der Leistungsbezug aufgehoben. Dann muss aber der oben genannte KK - Beitrag evtl.berücksichtigt werden und so könnte wieder ein Anspruch bestehen.

kopfkohl 
Fragesteller
 28.11.2014, 08:14

Okay, das macht schon sinn, auch wenn man es im ersten moment als ungerecht empfindet.. ich hätte einfach die steuererklärung schon vor dem hartz4 leistungsbezug machen sollen. wie gewonnen,so zerronnen.

nach dem ersten schock, haben wir jetzt einen Termin in der leistungsabteilung um die Sache zu klären.. vielen dank für die Mühen:-)

isomatte  28.11.2014, 12:45
@kopfkohl

Genau,hättest du das ganze vor der Antragstellung auf ALG - 2 beantragt und auch auf dein Konto erhalten,dann würde es Vermögen und kein einmaliges Einkommen gewesen sein und wenn ihr euer Schonvermögen nicht überschritten hättet,würde da auch nichts angerechnet !

Du hättest dann nur in dem Monat,wo du dieses Guthaben auf dein Konto bekommen hättest,keinen ALG - 2 Antrag stellen dürfen,weil anders als beim ALG - 1,der Anspruch nicht erst ab Antragstellung möglich ist,sonder auf den 1.des Monats zurück greift,in dem der Antrag gestellt wurde.

Denn sonst würde es auch als einmaliges Einkommen angerechnet werden und nicht als Vermögen.

isomatte  05.12.2014, 16:10
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Wenn ihr als Bedarfsgemeinschaft geführt werdet, wird es voll verrechnet

Das wird leider voll angerechnet werden, wenn Ihr beiden als Bedarfsgemeinschaft geführt werdet und sogenannte Aufstocker seid.

kopfkohl 
Fragesteller
 27.11.2014, 09:05

Gibt es eventuell die option, damit schulden zu begleichen, ohne das es angerechnet wird? Hab leider aus einem Unfall noch regress forderungen von der Versicherung.

Parhalia  27.11.2014, 09:15
@kopfkohl

Nein, Du musst es als Geldzufluss dem Jobcenter mit Belegen angeben. Schulden interessieren die Behörde im Sinne von Sachlage und Gesetzgebung nicht.

Ich bin voll in Arbeit - Frau bekommt Kindergeld + Elterngeld + Hartz4

Das ist nur Deine Interpretation. Das Amt bertrachtet die Sache so:

Einkommen + Elterngeld der Bedarfsgemeinschaft sind zu niedrig, daher wird der Bedarfsgemeinschaft ergänzendes HartzIV gewährt.

Wenn nun eine Steuerrückzahlung kommt, wird diese dem ergänzenden HartzIV (richtigerweise) angerechnet.