Steuern bei crypto?

3 Antworten

Von Experte Mungukun bestätigt

Nein, darauf fällt keine Einkommensteuer an.

Für ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) ist u.a. wichtig, dass die Haltefrist von einem Jahr zwischen Kauf und Verkauf nicht überschritten ist. Bei dir ist sie das schon längst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Kuraxecht  20.05.2024, 22:29

Ist das bei Crypto anders als bei Aktien? Da musst du ja Kapitalertragssteuer zahlen.

0
Giota210  20.05.2024, 22:33
@Kuraxecht

Ja, bei Krypto ist es anders.

Gewinne/Verluste aus Aktien stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und bei Gewinnen wird auch Kapitalertragsteuer drauf fällig.

Kryptos sind sonstige Wirtschaftsgüter (also Gegenstände vereinfacht gesagt) i.S.v. § 23 EStG, der zu den sonstigen Einkünften gehört (Bei dir liegt aber, wie schon gesagt, keins vor). Da wird keine Kapitalertragsteuer drauf fällig.

2

Kryptowährung sind un Deutschland nach 1 Jahr Haltefrist Steuerfrei. Sie dürfen in diesem Jahr aber nicht in eine andere Währung getauscht worden sein.

Sehr geehrte Fragestellerin!

Sofern die Krypto-Einheiten im Privatvermögen gehalten worden sind, ist bereits eine einkommensteuerfreie Veräußerung nach 1 Jahr und 1 Tag möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Steuerberater seit 2023