Steuer Nummer doppelt?


02.03.2022, 15:19

Ergänzung: mein Mann hatte am 07.06 sein Gewerbe geschlossen und ich am .10.06 eröffnet. Sein Gewerbe war kein Kleinunternehmen wie meins. Hat das Einfluss auf mich zwecks Umsatzsteuer Voranmeldung? Habe nämlich gleich 3 Briefe bekommen ein mal mein Name zusammen mit meinem Ehemann mit einer nummer dann nochmal nur für mich mit einer anderen Steuernummer und ein drittes Mal mit einer anderen Steuernummer!?? Ich denke 2 Stück wegen 2 meiner Betriebe aber die gemeinsame checke ich nicht…

1 Antwort

Da Du für jedes Gewerbe eine eigene Gewinnermittlung abgeben musst, bekommst Du auch verschiedene Steuernummern. Auf der Mitteilung steht jeweils drauf, für welche Steuerarten und welches Gewerbe die Nummer ist.

Du bist verheiratet. Ihr habt also eine gemeinsame Steuernummer, über die die Einkommensteuer läuft und die Betriebssteuern Deines Mannes, sofern es da welche gibt. (Die Steuernummernvergabe läuft hier noch immer "patriarchisch", die "Hauptsteuernummer" hat immer der Mann.)

Du hast für jedes Gewerbe eine eigene Steuernummer, aber auf einer der beiden läuft auch Deine Umsatzsteuer. Sollte wie gesagt entsprechend vermerkt sein. Der Grund ist technischer Natur.

Yusi2023 
Fragesteller
 02.03.2022, 17:06

Vielen lieben Dank. Ich möchte aus der EU eine Bestellung als Kleinunternehmern betätigen. Es wird eine Umsatzsteuer ID verlangt ist jedoch nicht notwendig. Ich könnte also auch also normale Person einkaufen. Die Umsatzsteuer ID wird wahrscheinlich für später relevant wenn ich steuern zahlen muss. Die Steuernummer hat aber nichts mit der Umsatzsteuer ID zu tun oder? Frage nur weil die Seite meine Steuernummer ohne die letzte Ziffer als Umsatzsteuer ID anerkennt. Denke ist nur ein Zufall oder? Dankeschön ☺️

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kegus  02.03.2022, 20:31
@Yusi2023

Im Binnenmarkt wird mit der USt-ID hantiert, die hat mit der Steuernummer nichts zu tun. Zufällig wird es eine gültige Zahlenkombination sein, wenn es bei Dir grad passt. Du musst die USt-ID extra beantragen beim BZSt.

Du kannst auch als Kleinunternehmer eine USt-ID benutzen und mit dieser im Gemeinschaftsgebiet einkaufen.

zu den Details siehe z. B. Finanzverwaltung NRW

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/so-werden-kleinunternehmer-innen-besteuert

Kann ich als Kleinunternehmer/-in am innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen oder innergemeinschaftliche sonstige Leistungen beziehen oder erbringen?

Auch als Kleinunternehmer können Sie am innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen. Sie erhalten hierfür eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. 

Erwerben Sie als Kleinunternehmer Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten, haben Sie diesen innergemeinschaftlichen Erwerb grundsätzlich nicht zu versteuern. Übersteigt die Summe der innergemeinschaftlichen Erwerbe 12.500 € jährlich (sog. Erwerbsschwelle), führen Sie die Erwerbsbesteuerung durch. Auch bei Erwerben unter dieser Grenze können Sie auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichten. Dieser Verzicht bindet Sie für mindestens zwei Kalenderjahre.

 

Bei Erwerben aus EU-Mitgliedstaaten mit einem höheren Umsatzsteuersatz kann dies günstiger sein. Die Besteuerung der erworbenen Waren führt dazu, dass Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich. Sie entrichten die deutsche Umsatzsteuer an Ihr Finanzamt.

 

Ebenfalls können Sie als Kleinunternehmer innergemeinschaftliche sonstige Leistungen erbringen oder beziehen. Dann erhalten Sie ebenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Beziehen Sie als Kleinunternehmer von einem Unternehmer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat sonstige Leistungen, unterliegen diese Leistungen der deutschen Umsatzsteuer. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen an Ihr Finanzamt zu übermitteln und die deutsche Umsatzsteuer an das Finanzamt zu entrichten. Ein Vorsteuerabzug ist auch hier nicht möglich.

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