Steht mir trotz Job Geld für die Erstausstattung vom Amt zu?
Ich wohne noch zu Hause und meine Ausbildung endet demnächst. Hier in der Gegend habe ich keinerlei Chancen eine neue Stelle zu bekommen, also werde ich wohl in eine andere Stadt ziehen und dort einen neuen Job beginnen. Da ich ja bis jetzt noch zu Hause wohne, habe ich ja nun so gut wie keine eigenen Möbel, Waschmaschine, Küchengeräte etc. Das müsste ich mir ja alles anschaffen, was aber schwierig werden wird, denn allzuviel Geld habe ich nicht um mir alles auf einmal anzuschaffen, was ich jedoch aber müsste. Würde mir denn eine Erstausstattung vom Amt zustehen trotz Job? Oder bekommt man das nur, wenn man Arbeitslosengeld bezieht? Kenne mich damit gar nicht aus. Nachfragen kann ich na klar, aber wollte schon mal eine kleine Vorabmeinung, vielleicht weiß es ja jemand.
3 Antworten
Liebe Jenny: Es ist ein weit verbreitetes Märchen dass junge Mädels in deinem Alter glauben wenn Sie ausziehen müsste die Allgemeinheite Ihnen Miete, Strom oder wie in deinem Fall Möbel bezahlen.
Aus welchen Grund sollte das denn so sein?
Spar ein wenig und kauf Dir deine Sachen selber.
Was glaubst du was los wäre wenn die Allgemeinheit für alle Kinder die ausziehen wollten aufkommen müssen, nein, das wäre nicht zu bezahlen...
Nein, das sehe ich nicht so. Wie lange warst du denn in der Ausbildung? Ich denke mindestens drei Jahre. Da hattest du lange genug Zeit zum sparen. Weiterhin sind dir erst deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Warum leihen dir deine Eltern kein Geld für die Erstaustattung? Wenn deine Eltern keine Mittel haben um dir was zu leihen, dann kannst du immer noch einen kleinen Kredit aufnehmen. Du bist nicht die Einzige der es so ergeht. Und du kannst davon ausgehen, dass das Arbeitsamt eine Beschäftigung für dich findet. Es muss ja nicht in dem Beruf sein, den du gelernt hast.
Erstausstattung kannst du beantragen,wenn du auch Leistungsberechtigt bist,also nach dem Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen,deinen Bedarf laut SGB - ll nicht decken kannst!
Es würde also auf dein Brutto / Nettoeinkommen und deine angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) ankommen,ob dir dann etwas zustehen würde.
Die Erstausstattung steht dir nur zu, wenn die Leistungsberechtigt nach dem SGB II bist. Sprich deinen Lebensunterhalt nicht alleine decken kannst. Weiterhin sind deine Eltern dir zum Unterhalt verpflichtet. Darauf würde sich das JobCenter auch berufen.
Ab dem 18 Lebensjahr bzw.wenn weder eine Schulische noch eine Berufliche Ausbildung gemacht wird,sind die Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet !
Wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung hat und demnach volljährig ist,können sie die Eltern einfach vor die Tür setzen und somit würde sie hilfebedürftig sein und müsste diese auch bekommen.
Da kann das Jobcenter eine Unterhaltsvermutung anstellen wie es möchte,nach dem BGB - sind sie nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet,da sie diesen durch Arbeit selber sicher stellen kann.
Dennoch zahlt das JobCenter lediglich an Leistungsberechtigte (§7 SGBII). Leistungsberechtigt ist aber nur, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nur teilweise sichern kann. Wenn sie allerdings Arbeit hat, dann kann man davon ausgehen, dass sie nicht Leistungsberechtigte gem. § 7 SGB II ist.
Ich sehe das komplett anders. Das Arbeitsamt ist froh über jeden, der einen Job hat und nicht vom Amt bezahlt werden muss. Hier in der Gegend bekomme ich keinen, aber wo anders, wo ich eben hinziehen müsste. Um das jedoch umsetzen zu können, bräuchte ich Geld für die Möbel. Ich denke das Amt ist besser damit bedient mir einmalig Geld für Möbel zu zahlen, als mir jeden Monat meinen Lebensunterhalt zu finanzieren findest du nicht? Und sparen, dafür bleibt mir keine Zeit mehr, da es in 3 monaten losgeht. Und wie ich schon geschrieben hab, ich mache eine Ausbildung, da bleibt nicht wirklich viel Geld zum Sparen übrig. Deshalb ja auch die Frage, denn ohne Erstausstattung, keine eigene Wohnung -> Kein Job!