Zuhause rausgeflogen - was tun?
Tachchen,
wie oben bereits gesagt, bin ich(19 Jahre) vor ca 1 1/2 Wochen bei meinen Eltern rausgeflogen. Momentan wohne ich bei einem Freund und bin auf der Suche nach einer Ausbildung und einem Job zur Überbrückung.
Mein Problem ist nun, dass ich nicht ewig bei einem Freund wohnen kann, meine Ersparnisse sind bereits aufgebraucht und ich muss schließlich auch von etwas leben.
Meine Frage daher: Was kann ich tun? Ist es für mich möglich eine Art von Hilfe zu beziehen? Sprich: ist es für mich möglich, mich an irgendein Amt zu wenden und finanzielle Hilfe zu beziehen? Was die Bewerbungen für Ausbildung und Job angeht, die sehen mittlerweile ganz gut aus und ich denke, dass ich spätestens nächsten Monat einen Job habe, sprich die finanzielle Hilfe nicht so lang in Anspruch nehmen müsste.
Aber ich müsste natürlich erstmal welche bekommen.
Für jede (hilfreiche und ernste) Antwort bin ich euch sehr sehr dankbar.
Grüße, Nico
8 Antworten
Kein Amt wird Dich finanzieren. Bist Du eine Lehrstelle gefunden hast, sind Deine Eltern für Dich unterhaltspflichtig. Arbeit suchen heißt es jetzt.
Wie wäre es, wenn Du arbeiten würdest, bis Du einen Ausbildungsplatz bekommst? Und wenn Du Geld verdienst, findet sich bestimmt irgendwo ein möbliertes Zimmer, in dem Du wohnen kannst.
Aber es ist natürlich einfacher zu irgendeinem Amt zu gehen, drei Zettel zu unterschreiben und dann die Leute vom Amt für Dich sorgen zu lassen. Dann ist es auch mit dem Ausbildungsplatz nicht mehr so eilig.
DH !!
Du kannst ALG2 beantragen. Jedoch hat die Unterhaltspflicht deiner Eltern Vorrang, sollten deine Eltern unterhaltspflichtig sein, was aller Wahrscheinlichkeit nach der Fall ist, müssen die zahlen.
Stelle einen Antrag beim Jobcenter, dann wirst du schlauer. Die prüfen das alles.
Hey Nico,
wende Dich an das für Dich zuständige Jugendamt. Frag nach dem Krisennotfalldiensr. Dort wird Dir der oder die zuständige Sozialarbeiter(in) sicher mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Gruß Inkonvertibel
In erster Linie sind deine Eltern noch für unterhaltspflichtig, solange du keine 25 Jahre alt bist und kein eigenes Einkommen hast.