Stalking Unterstellung?

2 Antworten

Wenn derjenige keine der hier
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html
genannten Taten begangen hat, ist er kein Stalker.

Deine Frage ist nicht ganz klar. Einerseits schreibst Du: "wird von ihrer Ex als Stalker bezeichnet". Wenn die Ex das nicht beweisen kann, ist es Üble Nachrede. Wenn der Beschuldigte beweisen kann, dass es nicht zutrifft und dass sie das wusste, ist es sogar Verleumdung.
In beiden Fällen sollte er Anzeige erstatten.

Andererseits schreibst Du: "Aus Angst er würde mich stalken".
Angst zu haben ist nicht strafbar. Wenn sie sonst nichts gesagt oder geschrieben hast, liegt kein Straftatbestand vor.

Aber ich bin kein Anwalt.

MrCheen 
Fragesteller
 26.05.2022, 21:47

Das Wort stalking ist definitiv gefallen.

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not4all  26.05.2022, 23:03
@MrCheen

Wie gesagt: Das Wort "Stalking" fallen zu lassen ist nicht strafbar.

Strafbar wäre es, jemanden unrechtmäßig des Stalkings zu beschuldigen wie "Er stalkt mich".

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Japp, Gegenanzeige stellen, bei der Polizei kann und muss er ja eh erklären was Sache ist, es wäre nicht verkehrt wenn du mitgehen würdest, so hat er auch gleich einen nennbaren Zeugen.