Sozialversicherung und Lohnsteuer zwischen Schule und Studium?

2 Antworten

Ab 450 € monatlich ist man sozialversicherungspflichtig. Andere Grenzwerte gelten lediglich für die Lohnsteuer (Letzere kann man sich über eine Steuererklärung an der Stelle zurückholen)

Nun habe ich aber gelesen ich müsste diese garnicht zahlen, da ich im Oktober ein Studium anfangen werde.

Das wäre nur dann möglich gewesen, wenn Dich der Arbeitsgeber via kurzfristige Beschäftigung - sprich von Anbeginn an auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet eingestellt hätte.