Sollte man Zahnarztrechnung aufheben?

6 Antworten

Würde ich unbedingt zusammen mit dem Zahlungsbeleg aufheben. Je nach Gesetzeslage kann die zweckmässige Verwahrzeit unterschiedlich sein, hängt von der sog. "Verjährung" von Forderungen ab. Hintergrund: wenn der Rechnungsleger aus irgendeinem Grund nächstes Jahr meint, die Rechnung wäre offen, kann die Zahlung nachgewiesen werden.

Man sollte sämtliche Rechnungen mindestens bis zum Eintritt der Regelverjährung aufheben.

Kontoauszüge und Darlehensverträge mindestens 13 Jahre nach deren Ende.

Wenn Du bar bezahlt hast sowieso, eigentlich bis Ende 2018.

Ansonsten ist es sinnvoll, so etwas bis zum Jahresende aufzubewahren, denn es könnte sein, dass Du die Höhe der steuerlich zumutbaren Eigenbelastung durch andere Ereignisse erreichst. Dann kannst Du solche Rechnungen und auch die Zuzahlungen bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Du kannst das von der Steuer absetzen, als "außergewöhnliche Belastungen", wie alle Krankheitskosten. Aber noch gilt, soviel ich weiß, diese Regel, dass du es nur absetzen kannst, wenn es zusammen mehr als 2% deines jährlichen Einkommens ausmacht. Kommt also drauf an, wie viel du verdienst, und wie viel du sonst noch für die Gesundheit ausgegeben hast (Brille, Zahnfüllungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalt). 

-> Auf alle Fälle bis zur Steuererklärung aufheben. 

Evtl. kannst Du die Rechnung noch bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Meine KV erstattet mir für 2 prof. Zahnreinigungen im Jahr insgesamt 60,-€. Dann kannst Du die Rechnung steuerlich geltend machen. Außerdem ist es sowieso ratsam Rechnungen bis Ende der Verjährung aufzubewahren.