Sind verbale/schriftliche Äußerungen im Sinne davon jemanden den Tod zu wünschen strafbar?

16 Antworten

Nein, die Ankündigung einer Straftat ist selbst keine Straftat.

Kabark  28.10.2008, 14:08

Damit kündigt man doch keine Straftat an.

Noonien  28.10.2008, 14:09
@Kabark

"Ich werde dich töten" ist die Ankündigung einer Straftat .

GerdaG  28.10.2008, 14:37
@Noonien

Wo steht "ich werde Dich töten"? Es geht um "den Tod wünschen"

GerdaG  28.10.2008, 14:09

Wo ist das eine Straftat?

Silberheim  28.10.2008, 14:11
@GerdaG

Vom Grundsatz her gebe ich Noonien recht, wobei die Ernsthaftigkeit der Aussage in den meisten Fällen fraglich ist

In sinn des gesetzt ist es nicht straffbar jemandem den tod zu wünschen, schriftlich oder mündlich. Anders aber wenn es eine morddrohung ist, erst recht schriftlich. Man kann mit einer anzeige rechnen.

Jemandem den Tod wünschen ist keine Straftat, es handelt sich nur um einen schlechten Charakter, und der ist straffrei.

Nein. Kommt aber nicht gut wenn derjenige am nächsten Tag einen Unfall hat. Ostrichfan.

Eveline  28.10.2008, 14:10

DH

Raimund1  28.10.2008, 14:13
@Eveline

ich kenne dummerweise so einen Fall. Diejenige, die das dem anderen an den Hals gewünscht hat, hat sich 4 Wochen später umgebracht.

Ostrichfan  28.10.2008, 14:40
@Raimund1

Du meinst Vodoo funktioniert wirklich??. Ostrichfan^^

Ich bin zwar nicht gerade von der zarten Sorte, aber wer sowas macht gehört angezeigt! Leute, was meint Ihr da draussen?

Kabark  28.10.2008, 14:10

Dass die die Polizei sich über so eine Anzeige schlapp lacht.

Imbecillitas  28.10.2008, 14:11
@Kabark

glaub ich gar nicht mal.

DerVollstrecker  28.10.2008, 14:11
@Kabark

Da wäre ich mir nicht so sicher an Deiner Stelle. Haste wohl schon öfters gemacht!

Kabark  28.10.2008, 14:13
@DerVollstrecker

Probier's doch aus. Und Deine sinnbefreiten Mutmaßungen kannst Du Dir sparen.

Imbecillitas  28.10.2008, 14:18
@Kabark

"Probier's doch aus. Und Deine sinnbefreiten Mutmaßungen kannst Du Dir sparen."

curafe  28.10.2008, 14:24
@Imbecillitas

stimmt und wenn schon handgreiflichkeiten vorgefallen sind nehmen sie das sogar sehr ernst wenn einer vor der verhandlung sagt "dich seh ich am liebsten 2,5 m unter der erde"!!!

Imbecillitas  28.10.2008, 14:26
@curafe

ich würd eher sinnbefreit mutmaßen, daß die nur gequält die augen verdrehen, weil sie sich um sonen scheiß kümmern müssen...

TobiasClaren  20.10.2011, 14:47

Siehe meine Antworten an Claudine74. Wer das unter Strafe sehen will, ist genau so ein Faschist wie die die die Paragraphen StGB 185-189 (Beleidigung...) gutheißen.