Sind genetische Daten in der DKMS (Knochenmark Spender Datei) für Polizeiliche Fahndungen tauglich?
Immer mehr Menschen fürchten sich vor einer Vollerfassung und der Datenhunger der Staaten weltweit wächst ständig. Fingerabdrücke im Reisepass und Perso, Generalverdacht und Massengentests bei Straftaten. Bei mir stellt sich da die Frage, ob die Daten in der Deutschen Knochenmarkspenderdatei für polizeiliche Fahndungsmaßnahmen prinzipiell verwertbar sind. Im Netz habe ich dazu bislang keine verlässlichen Informationen gefunden. Ich denke Datenschutzgesetze, die einen Zugriff verbieten, können wir ignorieren, da die bislang nie etwas verhindern konnten. Wie sieht das ganze von der Machbarkeit her aus?
3 Antworten
Hallo LelandGaunt,
ich bin Mitarbeiter bei der DKMS und möchte Dir gerne auf Deine Frage antworten:
Auf die rechtlichen Bedingungen gehe ich nicht ein, weil Du die ja schon selbst in Deiner Frage hinten angestellt hast. Nur so viel: auch die DKMS muss den Datenschutz einhalten und ist durch die deutschen Gesetze geschützt.
Die HLA-Merkmale, die für uns wichtig sind, sind nicht die, die für die Polizei/Ermittlungsbehörden interessant sind. Hier wird ein "anderer Strang" ausgewertet. Unsere Untersuchungsergebnisse (Typisierung) ist kein genetischer Fingerabdruck. Der ist erst gegeben, wenn 99,5% Sicherheit bestehen wie bei dem, was die Ermittlungsbehörden untersuchen. Die DKMS schaut sich immer nur einen bestimmten Teil des HLA-Strangs an.
Unser Anliegen ist allerdings ja auch, dass wir den "genetischen Zwilling" für einen Leukämiepatienten finden. Diese Formulierung impliziert, dass zwei Menschen gleich sind und man daher gut identifizierbar ist. Da wir uns aus der medizinischen Perspektive näher, so untersuchen wir diesen "bestimmten Teil" des HLA-Strangs sehr genau, der wichtig für eine Stammzell- bzw. Knochenmarktransplantation ist. Hier wird meist versucht, größtmögliche Übereinstimmung zu erzielen/zu finden. Aber wäre der HLA-Strang grundsätzlich wirklich zu 100% einzigartig und also eindeutig auf einem Menschen identifizierbar, dann würden wir keinen "genetischen Zwilling" für irgendeinen Patienten finden können. Wir finden also grundsätzlich immer nur einen sehr ähnlichen Menschen. Das heißt auch, dass unsere Typisierungsergebnisse am Ende einer juristische Verwendung als Indentifizierungsmittel nicht standhalten würden, aber durchaus geeignet sind, medzinisch zu bestimmen, wer wem Stammzellen oder Knochenmark spenden kann.
Ich hoffe, ich konnte Dir mir meiner Antwort helfen.
Beste Grüße
Michael Barthels DKMS Team Marketing
Danke für die Antwort! Das ist genau was ich wissen wollte. Es bleibt festzuhalten, das man gefundene Spuren hypothetisch maximal zur Eingrenzung auf einen bestimmten Personenkreis in der Spenderdatei verwenden könnte. Damit kann ich persönlich leben. Meiner Meinung nach sollte sich zumindest niemand, der sich für die DKMS typisieren lassen möchte, aus Datenschutzgründen davon abhalten lassen.
Ich möchte hier noch mal das alte Thema ausgraben, da ich gerade vor derselben Frage stehe. Grundsätzlich sollte der Personenkreis, der durch DKMS-Daten ermittelt würde aber doch so klein sein, dass die Polizei jeden zu einem Gentest bitten könnte. Das heißt ja wiederrum, dass diese Daten für die Polizei schon relevant sein können und für mich als eventuell Beschuldigten ein Problem werden könnten. Natürlich alles unter der Voraussetzung, dass die Polizei gegen die (aktuellen) Datenschutzbestimmungen verstößt. Sehe ich das richtig?
Natürlich sind sie verwertbar. Und es soll Leute geben, die da auch nichts gegen hätten. Dieses ganze linksliberale "meine Daten gehören mir"-Gefasel geht mir langsam tierisch auf den Keks. Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch vor nichts Angst zu haben.
dito. Gut daß wir mal drüber geredet haben, ne? Dieses ganze System verkommt zur wieder zur Weimarer "Schwatzbude". Pragmatismus tut Not.
Ich wollte weder Trolle füttern, noch eine neue APO gründen. Die Frage bezog sich einzig auf die wissenschaftliche Seite.
Daten, die vorhanden sind, werden auch irgendwann genutzt.
Beispiel: Versuchter Missbrauch der Daten aus Mautbrücken zur Fahndung nach einem Mörder, trotz der Zusicherung vor der Einführung der Mautbrücken, dass die Daten ausschließlich zweckgebunden verwendet würden.
@Trilobit: wie gesagt, die Ermittlungsbehörden können mit den Daten in unserer Datenbank nichts anfangen, weil sie juristisch nicht haltbar wären.
Ich kann auch verstehen, dass diese Dogmatismus von beiden Seiten nervt, geht mir auch so. Trotzdem ändert das nichts an der Tatsache, dass ich über meine Daten selber bestimmen möchte. Wenn Du das anders siehst, ist das ja ok, aber bitte nicht für andere mitentscheiden. Gruß :)