Sind Arztbesuche während der Arbzeitszeit oder Karenztage zeitlich begrenzt pro Monat?
Gibt es hierzu Gesetzestexte bzw. Gerichtsurteile und wo stehen diese?
7 Antworten
Arztbesuche sind lediglich im akuten Krankheitsfall zulässig.
Oder wenn der Arzt nur innerhalb der Arbeitszeit Sprechstunde hat.
Es kommt auf die Dringlichkeit des Arztbesuches an. § 616 BGB bestimmt hierzu Folgendes: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird." Wichtig: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat also das Recht wenn die Dringlichkeit gegeben ist.http://www.verdi-bub.de/ptipps/archiv/arztbesuchwaehrendderarbeitszeit/
Schön, dass Du meine Antwort noch einmal bestätigst.
Aber gerne doch :)
Generell sollte man immer versuchen, Arztbesuche ausserhalb der Arbeitszeit zu legen. Wenn das nicht möglich ist, muss bei gleitender Arbeitszeit bspw. das Arbeitszeitkonto damit belastet werden. Das ist in der Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit zu lesen, die es in Deinem Betrieb geben sollte, sofern es gleitende Arbeitszeit gibt, was wir aber nicht wissen.
Wieso sollte das begrenzt sein? Man soll natürlich seine Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit nehmen. Wenn dies nicht möglich ist, und der Arzt das bestätigt, kann man während der Arbeitszeit gehen. Es kann aber sein, dass der Arbeitgeber erwartet, dass die Zeit nachgearbeitet wird.
Genau das darf er (abgesehen von Gleitzeit) aber gar nicht erwarten, wenn es nicht geht, die Termine außerhalb der Arbeitszeit zu legen.
Deine Arztbesuche während der Arbeitszeit sind in so weit begrenzt, wie sie der AG duldet. Man kann auch außerhalb der Arbeitszeit zum Arzt gehen, es sei denn man ist krank.
Nein, man ist nicht auf Duldung angewiesen, der Arbeitnehmer hat ein Recht darauf.
Man hat ein Recht darauf zum Arzt zu gehen, wenn man krank ist. Der AG muss aber keine Besuche zu Vorsorgeuntersuchungen dulden.
Aber sicher muss er z.B. Blutuntersuchungen, die nüchtern erfolgen müssen, auch in der Arbeitszeit dulden.
Ich kann nur für Deutschland sprechen:
Karenztage gibt es in Deutschland überhaupt nicht (zum Glück!).
Die Freistellung während der Arbeitszeit ist abhängig von der Dringlichkeit, eine monatliche maximale Stundenzahl wird nicht genannt. Wenn der Arztbesuch nicht außerhalb der Arbeitszeit erfolgen kann, muss der Arbeitnehmer freigestellt werden. http://www.verdi-bub.de/ptipps/archiv/arztbesuchwaehrendderarbeitszeit/
Wenn ein Arbeitnehmer zur Blutabnahme muss, ist er nicht unbedingt krank. Und der Arzt hat evtl. Sprechstunde bis abends. Trotzdem muss er freigestellt werden.