Sex in der Ehe ist freiwillig ... Oder doch nicht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Herzelein, früher konnte der Ehemann darauf bestehen, dass seine Frau bei ihm in der Wohnung ist. Vergewaltigung in der Ehe war erlaubt.

§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft

(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.

Da stehen sehr viel wichtigere Dinge im Text. Zum Beispiel, dass der Ehegatte für den anderen die Verantwortung trägt.

Wäre das nicht so, könnte das arbeitslose Ehegespunst eines Multimillionärs Hartz 4 beantragen.

Es steht scheints nichts drin, was Dir passen würde.

phonico 
Fragesteller
 03.11.2012, 21:27

Wie meinst du deinen letzten Satz? Es steht scheints nichts drin, was Dir passen würde.

Menuett  04.11.2012, 14:28
@phonico

Was zu Deiner Frage passen würde.

phonico 
Fragesteller
 04.11.2012, 15:18
@Menuett

Ne also, ich denke du solltest zwingend, zwischen einer Frage aus Interesse dessen und der Tatsächlichen Sachlage unterscheiden. Ich lebe seit 5 Jahren in einer glücklichen Beziehung ohne solche Fragen ^^ Ich bin eben nur über so ein Artikel gestoßen, der mir dahingehend also eine Frage aufgeworfen hat, wieso es Gesetze gibt, die so gar nicht umsetzbar sind.

Menuett  04.11.2012, 18:41
@phonico

Es geht in diesem Gesetz nicht um Sex sondern um Ansprüche, die man aus der ehelichen Gemeinschaft ableiten kann.

phonico 
Fragesteller
 05.11.2012, 14:37
@Menuett

Wenn man die Frage der Ehelichen Pflichten aufkommen lässt, spielt Sex auch vor Gericht sehr wohl eine Rolle, die auch mit diesem Paragraphen einhergeht. Auch wenn dies oberflächlich nicht eindeutig daraus zu lesen ist.

Menuett  05.11.2012, 16:16
@phonico

Nein, Sex spielt vor Gericht keine Rolle.

Die Ehe ist vor Gericht ein wirtschaftlicher Zweckverband. Die eheliche Gemeinschaft ist in der Hauptsache wirtschaftlich zu sehen.

Die sexuelle Selbstbestimmung wird durch die Ehe nicht aufgehoben.

phonico 
Fragesteller
 05.11.2012, 21:02
@Menuett

Sehr guter Einwand, den ich prüfen werde..

phonico 
Fragesteller
 07.11.2012, 01:23
@phonico

Ok du hast recht. Dies wurde ausdrücklich 1967 durch die Die sexuelle Selbstbestimmung abgelehnt..

In § 1353 BGB steht nichts von 'Geschlechtsgemeinschaft', du interpretierst da etwas ins Gesetz hinein, dass da nicht steht.

Wer seinem Ehepartner Sex verweigert, verstößt gegen ein Grundprinzip des Rechtsgebildes Ehe.

Tatsächlich? Zunächst gibt es in § 1353 (2) BGB ausdrücklich keine Pflicht, "Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt".

Um deine insofern rechtsirrige Auffassung zur "Sexpflicht in der Ehe " dennoch theoretisch aufzugreifen:

Gesetze sind zunächst lediglich Regelvereinbarungen, die nichts mit formellem oder materiallem Forderungsanpruch zu tun haben.

So ist die Würde des Menschen unanstastbar - theoretisch jedenfalls, im Altersheim "na Omma, wie gehts uns denn heute" oder "Von dir Fot*e lasse ich mir nix sagen" in einer Hauptschule mal abgesehen.

Und die Gleichbehandlung von Mann und Frau findet eben in Tarifverträgen oder der Beratung in einer Autowerkstatt eher keine Anwendung.

G imager761

phonico 
Fragesteller
 03.11.2012, 19:17

Naja die Sache ist ja nicht auf meinen Mist gewachsen. Das hab ich mir nicht ausgedacht. Google mal Sexpflicht in der Ehe.. Mir ist schon klar, dass dies niemals umsetzbar ist.

Desweiteren teile ich deine Meinung diesbezüglich keineswegs. Gesetze sind überhaupt keine Regeln. Ausnahmen bestätigen die Regel.. Gesetz ist Gesetz.. schon mal davon gehört?

vielleicht kann man dies bei einer scheidung für irgendwelche forderungen/ vorteile einsetzen

phonico 
Fragesteller
 04.11.2012, 15:22

Das ist in meinen Augen, die erste wirkliche Antwort hier! Ich danke dir, du hast meine Frage also durchgelesen und verstanden. Ich denke "Nach meinen weiteren regergen" mittlerweile auch, dass dies z.B. in einem Scheidungsfall eine relevante Rolle spielen kann. Beispiel: Sie kam den ehelichen Pflichten nicht nach, Sex in der Ehe, daher ging er in ein Puff, was ihm aus diesem Grund nicht vorwerfbar dargelegt werden darf.

JacquesMayol  04.11.2012, 22:31
@phonico

ähm, gerne^^ war aber nur vermutet, gut, dass du nochmal nachgeprüft hast, genau weiß ichs nicht^^

Keiner kann dich zwingen. Nichtmal das Gesetz.