Separater Wasser- und Stromanschluss Pflicht auf 2 versch. Grundstücken?

1 Antwort

Wege, Geh - und Leitungsrecht nennt sich das. So was muss im Grundbuch eingetragen sein. Und so was muss auch bezahlt werden. Ich denke mal , deine Schwester hat das "vergessen " bei der Grundstuecksaufteilung. Sie muss sich halt alle Medien von der Strasse holen, Wasser, Abwasser, Strom , alles halt. - Aber verkauf doch dein Haus und weise darauf hin, dass das Weg Geh und Leitungsrecht nicht existiert. Der Neubesitzer wird dann ganz legal alle Leitungen kappen oder Geld verlangen fuer die Durchleitung. Deine Schwester kann die Durchleitungskosten auf die Betriebskosten umlegen.

Knutine 
Fragesteller
 27.04.2012, 16:13

Ich glaube, das schreckt Kaufinteressenten erst einmal ab. Wer hat schon Lust, entweder das Wassergeld des Nachbarn zu zahlen oder im Keller an den Leitungen rum zu säbeln? Ich möchte das Haus mit bereits getrennten Leitungen verkaufen, sonst wollen die alle den Kaufpreis drücken... :-( Da nichts im Grundbuch diesbezüglich eingetragen ist, kann sie da mit Leitungsrecht wohl nicht viel wollen, oder? Leitungsrecht heißt doch, dass eine Leitung nur etwa unter meinem Grundstück verläuft, aber dann mit eigenem Zähler im Nachbargrundstück ankommt und von der Stadt auch mit dem Nachbarn abgerechnet wird. Ich bin doch nicht verpflichtet, meinen Nachbarn mit Hausanschlüssen zu versorgen...

bill1234  27.04.2012, 16:22
@Knutine

Juristisch bist du im Recht. Aber du wirst dir eine Feindschaft zur Schwester aufbauen.

Knutine 
Fragesteller
 27.04.2012, 16:45
@bill1234

Genau da liegt das Problem: die Feindschaft besteht leider schon. Ich baue ja nur, weil unsere Mutter uns ihr Grundstück überschrieben hat. Das Grundstück ist insgesamt ca. 3000 m² groß und ist mit einem 2-Familienhaus, einem großen Nebengebäude, einer Doppelgarage und einer Fertiggarage bebaut. Meine Schwester und ich haben das Grundstück teilen lassen. Sie hat den gesamten bebauten Teil bekommen und ich ca. 1800 m² Gartenland und ich habe auf eine Auszahlung verzichtet, damit es keinen Streit gibt, da ich weiß, dass meine Schwester das Geld für eine Auszahlung auch gar nicht hätte aufbringen können. Aber meine Schwester ist trotzdem unzufrieden und glaubt, sie sei benachteiligt worden, obwohl sie eigentlich Immobilien "sammelt" und auch nie vor hat, zu bauen. Ich musste mir das noch mühselig erkämpfen, dort bauen zu dürfen, da dort kein Bebauungsplan besteht. Aber meine Schwester legt mir seit dem (ca. 1 Jahr) nur Steine in den Weg und irgendwann habe auch ich die Nase voll...

Knutine 
Fragesteller
 27.04.2012, 17:27
@Knutine

Aber trotzdem vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort, denn bisher konnte mir niemand beantworten, ob ich im Recht bin. LG.

bill1234  29.04.2012, 09:04
@Knutine

Du bist im Recht. Hol das Grundbuch raus !! Da steht alles klar drin. Bei dir ist mit Sicherheit KEIN Geh Weg und Leitungsrecht eingetragen. Oder ? Wenn da diese Worte nicht auftauchen, kann deine Schwester nichts machen, dann bist du im Recht. Ruf doch mal im Grundbuchamt an und frag nach ... ;-) ab und zu gibt es nette Mitarbeiter die verraten dir das, oder google.