Separater Wasser- und Stromanschluss Pflicht auf 2 versch. Grundstücken?
Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich bewohne ein Haus (Baujahr 1927), das ich verkaufen möchte, da wir neu bauen. Meine Schwester besitzt das Haus auf dem Nachbargrundstück (Baujahr 1956). Die beiden Grundstücke waren bis vor 10 Jahren eins und es wurde eine Grundstücksteilung durchgeführt. Das Haus meiner Schwester hat keinen eigenen Wasseranschluss, sie bekommt das Wasser von mir und ich bezahle das Wasser meiner Schwester mit. Im Keller sitzt ein Zwischenzähler und ich rechne mit meiner Schwester jährlich deren Wasserverbrauch ab. Das gleiche gilt für den Strom. Der Zähler von meiner Schwester sitzt in meinem Keller und die Leitung führt dann ins Nachbarhaus. Da muss ich allerdings nichts vorlegen, da der Stromanbieter separat abrechnet. Ach ja, meine Schwester bewohnt das Haus nicht selbst, sie hat vermietet. Jetzt will ich ja mein Haus verkaufen und habe meine Schwester gebeten, sich eigene Versorgungsleitungen legen zu lassen, da es für keinen potenziellen Hauskäufer zumutbar ist, die Wassergebühren des Nachbarn mit zu zahlen und dann sehen, wo er sein Geld herbekommt. Zwischen meiner Schwester und mir war das bisher unproblematisch, aber das geht nicht mit fremden Leuten. Auch möchte ich, dass der Stromzähler meiner Schwester in ihr Haus kommt, denn die Mieterin meiner Schester kommt regelmäßig in meinen Keller, um den Stromzähler abzulesen.Mich stört das nicht, aber so kann man kein Haus verkaufen. Dann muss sie sich auch einen eigenen Stromanschluss legen lassen, da der Zähler immer nur da hin darf, wo der Strom ins Haus kommt und das ist zur Zeit bei mir. Meine Schwester weigert sich aber, ihren Vorgarten aufzubuddeln, das sei ihr zu teuer, sie müsse gar nichts!!! Ich habe vor, ihr eine Frist von 3 Monaten zu setzen, ansonsten werden die Leitungen gekappt. Darf ich das??? Der zuständige Mitarbeiter der Stadtverwaltung konnte mir auch keine genauen Antworten geben, aber das mit der Frist fand er gut!
1 Antwort
Wege, Geh - und Leitungsrecht nennt sich das. So was muss im Grundbuch eingetragen sein. Und so was muss auch bezahlt werden. Ich denke mal , deine Schwester hat das "vergessen " bei der Grundstuecksaufteilung. Sie muss sich halt alle Medien von der Strasse holen, Wasser, Abwasser, Strom , alles halt. - Aber verkauf doch dein Haus und weise darauf hin, dass das Weg Geh und Leitungsrecht nicht existiert. Der Neubesitzer wird dann ganz legal alle Leitungen kappen oder Geld verlangen fuer die Durchleitung. Deine Schwester kann die Durchleitungskosten auf die Betriebskosten umlegen.
Juristisch bist du im Recht. Aber du wirst dir eine Feindschaft zur Schwester aufbauen.
Genau da liegt das Problem: die Feindschaft besteht leider schon. Ich baue ja nur, weil unsere Mutter uns ihr Grundstück überschrieben hat. Das Grundstück ist insgesamt ca. 3000 m² groß und ist mit einem 2-Familienhaus, einem großen Nebengebäude, einer Doppelgarage und einer Fertiggarage bebaut. Meine Schwester und ich haben das Grundstück teilen lassen. Sie hat den gesamten bebauten Teil bekommen und ich ca. 1800 m² Gartenland und ich habe auf eine Auszahlung verzichtet, damit es keinen Streit gibt, da ich weiß, dass meine Schwester das Geld für eine Auszahlung auch gar nicht hätte aufbringen können. Aber meine Schwester ist trotzdem unzufrieden und glaubt, sie sei benachteiligt worden, obwohl sie eigentlich Immobilien "sammelt" und auch nie vor hat, zu bauen. Ich musste mir das noch mühselig erkämpfen, dort bauen zu dürfen, da dort kein Bebauungsplan besteht. Aber meine Schwester legt mir seit dem (ca. 1 Jahr) nur Steine in den Weg und irgendwann habe auch ich die Nase voll...
Aber trotzdem vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort, denn bisher konnte mir niemand beantworten, ob ich im Recht bin. LG.
Du bist im Recht. Hol das Grundbuch raus !! Da steht alles klar drin. Bei dir ist mit Sicherheit KEIN Geh Weg und Leitungsrecht eingetragen. Oder ? Wenn da diese Worte nicht auftauchen, kann deine Schwester nichts machen, dann bist du im Recht. Ruf doch mal im Grundbuchamt an und frag nach ... ;-) ab und zu gibt es nette Mitarbeiter die verraten dir das, oder google.
Ich glaube, das schreckt Kaufinteressenten erst einmal ab. Wer hat schon Lust, entweder das Wassergeld des Nachbarn zu zahlen oder im Keller an den Leitungen rum zu säbeln? Ich möchte das Haus mit bereits getrennten Leitungen verkaufen, sonst wollen die alle den Kaufpreis drücken... :-( Da nichts im Grundbuch diesbezüglich eingetragen ist, kann sie da mit Leitungsrecht wohl nicht viel wollen, oder? Leitungsrecht heißt doch, dass eine Leitung nur etwa unter meinem Grundstück verläuft, aber dann mit eigenem Zähler im Nachbargrundstück ankommt und von der Stadt auch mit dem Nachbarn abgerechnet wird. Ich bin doch nicht verpflichtet, meinen Nachbarn mit Hausanschlüssen zu versorgen...