Selbstständig: Studium von Steuer absetzen?
Servus!
Unlängst hat der BFH entschieden, dass Studiumskosten als Verlustvortrag in die ersten Jahre nach dem Studium übernommen werden können und dort als steuermindern geltend gemacht werden können.
Voraussetzung dafür ist: "Wenn Ausbildung oder Studium erkennbar durch eine spätere Berufstätigkeit veranlasst ist..."
Wenn ich mich nun selbstständig mache und mich als Geschäftsführer einer GmbH anstellen lasse, die für eine neue Online-Plattform für Finanzdienstleistungen steht, kann ich diese Kosten dann auch geltend machen? Studium wäre Dipl. Wirtschaftsingenieur. Oder gilt die ganze Geschichte bei Selbstständigkeit ohnehin nicht?
2 Antworten
Du musst jetzt (also in diesem Jahr) die Steuererklärung machen und dort in einer entsprechenden Anlage darauf hinweisen, dass du beabsichtigst zu studieren. Dann kannst Du später nach dem Studium damit Deine Steuerlast in der ersten Zeit mindern. Egal ob als Angesteller oder Selbständiger.
Das klingt gut. Jetzt bleibt also nur die Frage, ob man anerkennt, dass meine beschriebene Selbstständigkeit in Zusammenhang mit meinem Studium steht?!
Ich werde mich auf jeden Fall mal an die SE machen!
glaube schon. Aber wie ich das verstanden habe, hätte man auch mal eine Steuererklärung machen müssen mit einem Verlustvortrag.
eher im gegenteil. die tatsache, dass ich noch keine gemacht habe hilft, weil man in diesem falle die studienkosten nicht rückwirkend geltend machen kann (da sie in der damaligen SE ja nicht drin waren)
so kann ich rückwirkend für die letzten vier jahre eine SE machen und die kosten berücksichtigen.