Schwanger vor Ausbildungsbeginn - was nun?

6 Antworten

Sagen muss sie nichts. Aber sie soll sich überkegen, was sie will. Sie kann natürlich sagen, ich mache die Ausbildung nicht oder sie sagt, sie macht es trotzdem.  Sie kann sich ja auch ein Jahr später noch einmal bewerben. Ein Kind hindert sie ja nicht daran. Sie kann sich in Ruhe ein Jahr um das Kind kümmern und dann fängt sie ihre neue Ausbildung an. So würde ich es ihr raten. Sie soll ehrlich sein und es gleich mit denen Besprechen und dann kann sie nächstes Jahr anfangen. 

Da sie dann in Mutterschutz geht, darf ihr nicht gleich gekündigt werden. Allerdings kann der Arbeitgeber die Probezeit nach hinten verschieben, also dass die Probezeit erst beginnt, wenn sie anfängt. Der Arbeitgeber kann ihr dann natürlich innerhalb dieser Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen und da kommt es denke ich immer auf den Arbeitgeber an. Vielleicht bietet der Arbeitgeber auch an, dass sie dann einfach 1 Jahr später anfängt, aber rein rechtlich wird der Arbeitgeber früher oder später kündigen dürfen. 

Natürlich muss die das dem "Arbeitgeber" erzählen.. Denn mit nem Kind ist die komplette Situation anders.. Denn der Arbeitgeber muss damit dann rechnen das wenn das Baby Krank ist somit die Mutter automatisch ausfällt.. Die Steuerklasse ändert sich glaub ich auch.. Und egal ob Job oder Ausbildung Probe ist Probe sonst gäbe die Probezeit keinen Sinn.. Alles hätte so leicht sein können aber warum den einfacheren Weg nehmen wenns auch kompliziert geht xD dennoch viel Glück :)

EinGast99  04.03.2015, 19:28

Natürlich muss die das dem "Arbeitgeber" erzählen.

Natürlich muss sie im Vorstellungsgespräch dies nicht erzählen!

Denn der Arbeitgeber muss damit dann rechnen das wenn das Baby Krank ist somit die Mutter automatisch ausfällt.. Die Steuerklasse ändert sich glaub ich auch.

Das ist kein Grund es dem möglichen zukünftigen AG zu erzählen. Und die Mutter muss bei einem kranken Kind auch nicht automatisch ausfallen!
Und nein, die Steuerklasse ändert sich auch nicht unbedingt und va. nicht von allein!


Kopfx  04.03.2015, 21:09

Klar du verwechselst was wenn der Arbeitgeber nach Kinderwunsch fragt dann braucht man nichts sagen aber nicht wenn das Ungeborene unterwegs ist,, die Schwangere reserviert sich im Endeffekt nen Plätzchen für nen Jahr da hätte schon längst eine andere arbeiten können.. Und normalerweise sollte sich die Mutter um das Kind kümmern tolle Mutter wenn die das Baby bei jemanden andern vorschiebt um die Karriereleiter zu klettern..

 und kurz nach Beginn der Ausbildung entbinden würde (also kurz vor Start in den Mutterschutz gehen würde...,   na dann ist die Schwangerschaft bestimmt sichtbar und sie kann die dann nicht verheimlichen, somit erübrigt sich doch schon jetzt ein Verschweigen 

Es ändert nichts und ist auch nicht verboten, dann hat sie wenigstens Praxis im dem Beruf. Sie kann es sagen, muss aber nicht. Die Nachteile hat sowieso vorwiegend sie.