Vertag unterschreiben aber dann doch nicht antreten!?

5 Antworten

Einen Ausbildungsvertrag kannst Du auch wieder kündigen.

Nach § 22 Abs. 1 BBiG (Berufsbildungsgesetz) ist ein Ausbildungsvertrag während der Probezeit ohne Grund von beiden Seiten fristlos kündbar.

Wenn Du also von der zweiten Firma einen Ausbildungsvertrag bekommst, kannst Du den zuerst unterschriebenen sofort kündigen.

Du solltest aber dann so schnell wie möglich im Betrieb anrufen und sagen dass Du Dich für den Ausbildungsplatz bedankst, ihn aber aus persönlichen Gründen nicht antreten kannst und dass die schriftliche Kündigung unterwegs ist.

Das ist dann auch für den Betrieb besser, er kann sofort nach einem neuen Azubi schauen.

Du unterschreibst einen Vertrag, d.h. das vertraglich vereinbarte gilt. Du musst du Ausbildung also antreten.

Gesetzlich ist allerdings festgelegt, dass bei einer Ausbildung eine Probezeit von mind. einem Monat gilt. In der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen und fristlos kündigen.

Das heißt, selbst wenn du dort anfängst könntest du direkt wieder aufhören. In dem Fall ist es aber einfacher sich vorher mit der Firma zu verständigen und ihr die Chance zu geben, sich gleich wieder nach einem neuem Azubi umzusehen.

Es ist natürlich nicht die feine Art, aber wenn man als junger Mensch die Möglichkeit hat die Ausbildung bei einem Unternehmen zu machen, das einem mehr gefällt oder das bessere Chancen für die Zukunft bietet, sollte man das nutzen. Meist stößt das auch bei anderen Unternehmen auf Verständnis.

Ich würde in diesem Fall den ersten Vertrag nicht unterschreiben. Das könnte Probleme verursachen, weil du dich zum arbeiten verpflichtest. Aber ich weiß nicht wie die rechtliche Lage hier ist. Du könntest um ein paar Tage Bedenkzeit bitten, oder ginge das nicht?

Verträge sind verbindlich - deswegen immer gut überlegen UND genau durchlesen. Man kann nicht mal so eben kündigen wie man Strümpfe wechselt.

man schaue nach den Kündigungsfristen

chokdee  15.01.2017, 18:25

wenig hilfreich, wenn man keine Ahnung hat einfach mal keine Antwort schreiben

peterobm  15.01.2017, 19:07
@chokdee

aber du hast Ahnung! bestimmt noch weniger als ein Sandkorn

Provokation woll

Hexle2  15.01.2017, 20:31
@peterobm

@peterobm,

man schaue nach den Kündigungsfristen

Die sind in der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses, darum handelt es sich doch, fristlos (§ 22 BBiG).

peterobm  15.01.2017, 20:33
@Hexle2

stimmt, oben als Tagg steht Ausbildung -- übersehen 

Unterschrieben heißt du trittst an. Ist also verbindlich. Dann müsstest du wieder kündigen und das dauert. Überleg dir also gut, wo du hin möchtest. Unterschrieben heißt zugesagt