schulischer Tadel in Niedersachsen?

5 Antworten

Nein nein also er ist deutscher Herkunft ist gerade erst zur Schule gekommen und wie es geschildert worden ist ist er von anderen Schülern gemobbt worden und diese Schüler haben dieses Kind mit diesem Namen geben bezeichnet finde ich auch komisch und natürlich mein Sohn als Letzter kommt auch noch dazu gib seinen Brei auch noch dazu Bezeichnung natürlich auch mit diesem Namen mehr auch nicht und im Unterricht fragte schon die Lehrerin was mit dem Kind ist worauf die dann darauf geantwortet haben dass diese Person den jungen gemobbt haben außer meinem Sohn er hat nur zugegeben dass er ihn so genannt hat und mir auch nicht jetzt müsste er noch zu Hause die Schulordnung abschreiben und das war's und ich weiß jetzt auch nicht weiter bekomme wahrscheinlich auch noch ein Brief aber die Problematik besteht darin natürlich ich habe ja ein Recht auf meine freie Meinung laut Grundgesetz Buch das ist in der Schule ein bisschen anders wahrscheinlich aber ich sehe das jetzt persönlich nicht als Beleidigung und wie kann ich jetzt den Widerspruch selber einlegen oder muss ich das per Rechtsanwalt klären

finde es unmöglich und total übertrieben, geradezu hysterisch, wegen so einem Kinderkram sofort einen Tadel auszusprechen. Hat sich der Junge überhaupt beleidigt gefühlt? Das kann doch auch ein Kompliment sein. Heutzutage wird auch alles gleich in die Rassismus- und Naziecke geschoben, wo soll das noch hinführen, da fragt man sich langsam, WER ist hier rassistisch, ausserdem werden natürliche Instinkte von Kindern sowie Abwehrmechanismen unterdrückt und abtrainiert, ob das auf Dauer gut ist, wage ich zu bezweifeln. Die Lehrerin schein von Pädagogik auch nicht viel Ahnung zu haben, besser wärs gewesen, das Thema mit allen einfühlsam zu besprechen, z.b. mit Rollenwechsel. Die Leute werden mit dem Rassismusthema total hysterisch gemacht und wundern sich, dass das dann auf die Kinder übergeht. Vielleicht ist das ja für Lehrer leichter, dann brauchen sie "nicht soviel Pädagogik spielen"..

Hat der betreffende Schüler sich beleidigt gefühlt? War der betreffende Schüler vllt asiatischer Herkunft und könnte der Name dadurch als " rassistisch" ausgelegt werden? Wird dieser Schüler vllt prinzipiell mit diesem Namen " gemobbt", sodass es auf andere wie ein Spitzname wirkt und er das aber eigentlich gar nicht will?

Wenn für den anderen Schüler alles okay ist, dann würde ich das nicht als Beleidigung ansehen. Dann könnte man zusammen mit diesem Schüler zur Schulleitung gehen und das klären. Wie gesagt- der andere Schüler müsste dann aber schon klar stellen, dass das für ihn okay ist so genannt zu werden.

Wenn der andere Schüler sich aber von diesem Namen beleidigt gefühlt hat, dann solltet ihr den Tadel einfach hinnehmen und dein Sohn sollte sich bei ihm entschuldigen. Je nachdem wie die genaue Situatiuon war, kann sowas wirklich sehr unpassend sein.

Der Tadel scheint mir aufgrund Ihrer Schilderung vollkommen berechtigt zu sein. Widersprechen können Sie auf rechtlichem Wege. Ob Sie Recht bekommen, haben dann andere zu entscheiden. Die Schule Ihres Sohnes fährt eine harte Linie gegen Rassismus, was ich sehr begrüße. Ihr Sohn hat sich falsch verhalten, aber den Fehler zugegeben und sollte nun auch die Konsequenzen tragen.


BIOwarFIRE  14.04.2018, 11:42

Respekt, dass sie diesen "Text" verstanden haben; liest sich für mich wie Kauderwelsch

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Doppelleser  14.04.2018, 11:45
@BIOwarFIRE

Rechtschreibung und Satzzeichen sind leider nicht jedermanns Stärke. Ich bin froh eine exzellente Bildung genossen zu haben!

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Flitzi79 
Fragesteller
 14.04.2018, 11:46

das ich finde das auch vollkommen berechtigt es ist ja nur so aus dem Mund gerutscht und ich finde das ein bisschen traurig dass man deswegen das gleich als Beleidigung sieht er hatte sich auch deswegen entschuldigt und ist auch zugeben dass er ihn so genannt hat aber mehr auch nicht er wurde ja von anderen Schülern gemobbt das hat er der Lehrkraft so geschildert wie kann ich denn den Widerspruch einlegen selber schriftlich oder müsste ich da einen Rechtsanwalt konsultieren

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Doppelleser  14.04.2018, 11:55
@Flitzi79

Ein Rechtsanwalt, der sich mit solchen Fällen befasst und auskennt, ist eine gute Wahl. Bedenken Sie aber, dass Ihr Widerspruch gegen ein korrektes Vorgehen der Schule gestellt wird. Die Zukunft ihres Sohnes wird nicht wegen eines Tadels einen negativen Verlauf nehmen.

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Widersprüche können nur gegen Verwaltungsakte eingereicht werden, ein Tadel fällt nicht darunter. Es ist eine normale Erziehungsmaßnahme.

Du kannst als Erziehungsberechtigte doch ein Gespräch mit der SL suchen.

DU möchtest doch nicht ernsthaft wegen so einer Sache Anwaltskosten zahlen?

Das ist zwecklos und unverhältnismäßig.


Flitzi79 
Fragesteller
 14.04.2018, 13:06

Nein nein um Gottes willen ich bin schon langsam nervig oder ist scheint mir schon Mode zu sein das Kinder von heute schon mit dem Rechtsanwalt zur Schule gehen müssen um den Schulalltag überhaupt zu bewältigen weil die Lehrer achso überfordert sind das die mit jeder Kleinigkeit in der heutigen Gesellschaft gleich rigoros Verfahren müssen oder wie auch immer ich find's einfach nur schade das ist nicht mehr Schule von früher

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