Schützt der Personenschutz auch private Leute?
Z.B wenn man Verdacht hat, dass man verfolgt wird oder sonstiges
4 Antworten
Ja das LKA schützt auch Privatperson.
Natürlich nur in extremen Fällen.
Gruß DayX19
Wenn die Gefahr als hinreichend groß eingeschätzt wird, dann ja.
Aber nur weil man ein Gefühl hat verfolgt zu werden, erhält ma keinen Personenschutz vom Staat. Kannst dir dafür jederzeit jemanden gegen Bezahlung buchen.
Dafür muß man sich einen "Bodyguard" engagieren.
Der Personenschutz durch die Polizei beschränkt sich auf gefährdete Politiker, weitere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Popstars sind davon ausgenommen) und ausländische Besucher.
Alle anderen: siehe mein ursprüngliches Posting.
Aha, und woher nimmst du diese expertise?
Popstars sind ausgenommen? Das ist ja lustig.
Was ist mit fussballstars, oder stars aus film und Fernsehen? Die schon. Aber nur solange sie keine cd rausbringen?
Auch hier gilt wieder mal der leitsatz:
Keine Ahnung? Keine Antwort!
Ich habe geschrieben "Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens".
Justin Biber & Co. gehören nicht dazu.
Im übrigen gefällt mir Dein Ton nicht,. Kleiner.
Wir sind uns wohl einig, dass du von diesem Thema keine Ahnung hast.
An meinem "Ton" kann ich jetzt nichts besonderes feststellen.
Mit welchem Teil meiner doch recht sachlichen Ausführungen bist du denn nicht zufrieden?
Wenn du ihn dafür bezahlst
Ich meinte den polizeilichen Personenschutz