Schreckschusswaffen Privatverkauf/Rückgaberecht

1 Antwort

He! Das ist eine heikle Sache.Am besten die Dinger zurück nehmen und das Geld erstatten. Es kann gerade bei Waffen grossen Ärger geben,auch bei Schreckschuss,weil nämlich der Besitzer seit 1.1.2010 die Waffen angeben muss bei der Polizei sonst droht Strafe und pass auf,daß der Käufer diesen Umstand nicht ausnutzt.