Schornsteinfegertermin verpasst - Strafe zahlen
Ich habe den Termin verpasst, Zettel an der Tür mit Uhrzeit früh am nä. Tag. Soweit so gut. Dann der Hammer, er stellt eine Zusatzrechnung über 15€ aus, weil er noch einmal kommen musste.
Zwar stand auf der Bekanntmachung, dass der Termin eingehalten werden sollte, da sonst Zusatzkosten entstehen können, aber weder mit Rechtsgrundlage noch mit einer eindeutigen €-Angabe, in welcher Höhe.
Muss ich nun bezahlen? Ich habe im www bisher nichts zu diesen Extra-Strafkosten gefunden.
3 Antworten
Folgende Rechtsgrundlage: Es gibt in Deutschland seit Kurzem kein Schornsteinfegermonopol mehr, d. h. du kannst selbst wählen, wer deinen Schornstein kehrt, Daher war das eine nicht bestellte Leistung, die dieser Schornsteinfeger zu erbringen versucht hat. Es kam zu keinem Vertrag zwischen dir und diesem Schornsteinfeger. Wenn er wieder kommt, möchte er dir mal den Vertrag zeigen. Und du sagst ihm, du hättest jemand anderes mit dem Fegen beauftragt.
Zeit ist Geld. Wenn du nicht zu einem Friseurtermin kommst musst du trotzdem zahlen. Blöd aber ist halt leider so.
Nein, wenn ich einen Frisörtermin verpasse, muss mir der Frisör nachweisen, dass er einen Verlust hatte, da er genau in dieser Zeit keinen anderen Kunden hatte und den Verlust dadurch nicht auffangen konnte. (gibts in ähnlichen Fällen bereits Urteile)
Nein musst nich zahlen
So weit denke ich das auch! Aber auf welcher Rechtsgrundlage?? Der der will und ich sehen das konträr.