Schneeräumung zum Abstellplatz und Garage

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Ihr dürft die Wege selbst räumen oder einen Winterdienst dafür beauftragen und zahlen. Ihr könnt alternativ den Vermieter bitten, das zu organisieren, er kann euch dann mit den Kosten belasten. Der Vermieter ist lediglich verpflichtet, den Gehweg, die Zuwegung zum Hauseingang und zu den Mülltonnen zu räumen bzw. räumen zu lassen.

Der Vermieter ist nicht für die Zufahrt zur Garage zuständig. Nur für öffentlichen Gehweg und Weg zur Haustür ist er zuständig. Auch Kelleraußentüren muss er nicht frei machen.