Ausfahrt aus der Garage erschwert

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hier kommt es darauf an, ob sie diese Garage gemietet haben oder ob diese mietfrei für sie zur Nutzung zur Verfügung steht. Wenn sie dafür eine monatliche Miete zahlen, muss der Vermieter dafür sorgen, dass sie die Garage auch einwandfrei nutzen können. Ist das nicht der Fall ist das ein Mangel. Fordern Sie in diesem Fall den Vermieter schriftlich mit Nachweis und Fristsetzung auf, den Mangel innerhalb von 14 Tagen zu beseitigen. Mindern sie die Miete um bis zu 100 %, wenn sie die Garage nicht nutzen können. Der Vermieter müsste auch die Kosten für eine Ersatzgarage tragen.

Da es hier keine Maßangaben gibt, kann auch keine Angabe über Recht oder Unrecht gemacht werden. Einer meiner Mieter wollte bei mir auf dem Hof unter allen Umständen nur vorwärts auf seinen von mir zugewiesenen Stellplatz mit dem PKW fahren. Dabei verletzte er ständig den rechtsliegenden Stellplatz durch Überparken. Wäre er rückwärts auf seinen Stellplatz gefahren, hätte es keine Komplikationen gegeben. Nun habe ich ihm den Stellplatz gesperrt und das Befahren des Grundstückes untersagt. Das möge in deinem Fall anders aussehen, denn als du die Garage gemietet hattest, war die Zufahrt zur Garage nicht eingeschränkt. Die Anlage und Vermietung des neuen Stellplatzes kann durchaus dazu führen, dass du deine Garge nicht erreichen kannst. Vielleicht gibt es eine gutwillige Lösung durch Beratschlagung mit dem Stellplatzmieter, hilft diese nicht, kannst du den Vermieter zunächst die Miete für die Garage um 100% kürzen und unter Fristsetzung den Vermieter auffordern, die Zufahrt zur Garage wieder zu gewährleisten. Nach Verstreichen der Frist wäre eine Klage geboten.

Zufahrten und Stellplatzgrößen sind in der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes genau festgelegt. Also Googeln und nachlesen!

Hm,

hier muss ersteinmal geklährt werden, ob die Garage einzeln vermietet wurde oder Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist. DENN wenn sie alleine vermietet ist und Sie sich beschweren über den derzeitigen Zustand, kann es Ihnen passieren, dass Ihnen der MV für die Garage gekündigt wird wenn der VM Sie eh schon auf den Kieker hat wie sie schreiben, da es sich um ein anderes Mietverhältnis handelt als bei einem Wohnungsmietvertrag!!! Sollte die Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrages sein, konnen Sie die Miete mindern und die Widerherstellung den Urzustand verlangen.