Schneeball strafbar oder nicht?

5 Antworten

Ihr seid mit 13 Jahren objektiv nicht strafmündig.

Wenn aber an dem Auto ein Schaden entstanden ist (z. B. durch Steine oder Eis im Schneeball), werdet ihr diesen Schaden ersetzen müssen (§§ 823 und 828 BGB). Deliktsfähig sind Kinder bei entsprechender Einsichtsfähigkeit ab Vollendung des 7. Lebensjahres (§ 828 Abs. 1 und 3 BGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Ihr werft nur mit Schneebällen? Was aber ist wenn rein zufällig ein Steinchen in dem Schneeball ist? Es könnte einen Riss in der scheibe verursachen, vor allem jetzt bei der Kälte oder es gibt einen Kratzer auf dem Lack, alles schon passiert, unabsichtlich.

Also lasst das lieber bevor es Teuer wird.

Ich denke dass das von dem Nachnarn nur eine Drohung war und das nichts weiter kommen wird.

Vor der Polizei braucht ihr keine Angst zu haben, ihr seid mit 13 Jahren noch nicht schuldfähig. Aber die Rechnung für den evtl. angerichteten Schaden, sprich Dellen oder Lackschäden, z.B. von im Schneeball eingeschlossenen Fremdkörpern, die kann man euch schon mit sieben Jahren aufs Auge drücken.

Der Schneeball an sich wird wohl kaum verboten sein. Wenn aber die Scheibe reißt weil sie bei winterlichen Temperaturen unter Spannung steht seid ihr voll haftbar.

nenn das ganze nicht Sachbeschädigung sondern Gefahrenabwehr... die Gefahr mit einem harten Schneeball ein Auto zu beschädigen und somit eine Sachbeschädigung zu begehen ist nun mal sehr hoch