Schleswig-Holstein-Ticket weiter verkaufen?
Darf man ein Schleswig-Holstein-Ticket weiter verkaufen? Es gilt einen ganzen Tag, ich bräuchte es kommenden Freitag nur bis Mittag.
3 Antworten
uahc wenn dir jetzt 3 anders was anderes gesagt haben: NEin darf man nicht. Du musst ja auch deinen Namen eintragen, eben damit der Verkauf erschwert bzw unmöglich gemacht wird.
Klar kannste das - so weit es nicht ein personengebundenes Ticket ist.
Die Bahn schreibt dazu:
Das Schleswig-Holstein-Ticket ist ein Angebot für Einzelpersonen und Gruppen, die einen Tag lang günstig durch Schleswig-Holstein reisen möchten. Der Weiterverkauf oder auch das Verschenken eines benutzten Tickets ist nicht gestattet. Darum bitten wir Sie, Ihren Namen in das vorgesehene Feld einzutragen. Wenn Sie mit mehreren Personen unterwegs sind, empfiehlt es sich daher den Reisenden mit der längsten Strecke einzutragen. Auf Online-Tickets wird der bei der Buchung angegebene Name übernommen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle kann Ihr Name mit der Bitte nach einem Ausweis überprüft werden.
Ab dem 1. August 2014 müssen auf dem Schleswig-Holstein-Ticket Name und Vorname aller miteinander reisenden Personen eingetragen werden.
- bei Schleswig-Holstein-Tickets aus Fahrkartenautomaten alle Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte
- bei Schleswig-Holstein-Tickets als selbst ausgedrucktes Online-Ticket die erste Person bereits bei der Buchung im Vertriebssystem und die maximal vier Mitfahrer auf der Rückseite
- bei Schleswig-Holstein-Tickets aus DB Reisezenren oder Agenturen die erste Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite und die maximal vier Mitfahrer auf der Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle müssen sich die Mitglieder de Reisegruppe auf Verlangen durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.