Sachverständiger für Immobilien , Schweigepflicht?

2 Antworten

Ja, grundsätzlich hat der Sachverständige eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Eigentümer, wenn er für diesen ein Privatgutachten erstellt.

Der Sachverständige darf in keinem Fall illegale Tatbestände unmittelbar an die zuständige Behörde melden - zumindest solche, die keine Gefahr für Leib und Leben bedeuten.

Andererseits muss er den Schwarzbau im Gutachten entsprechend berücksichtigen (um kein Falschgutachten zu erstellen)

Lies mal diesen ausführlichen, informativen Artikel - er beantwortet viele Fragen :) 2017-03_Schwarzbau-Teil1.pdf

Du bist der Auftraggeber und bezahlst ihn für das Gutachten. Warum sollte er diese Info an irgendeine Institution weiter geben ?

Wenn er von dem Schwarzbau jedoch Kenntnis hat, wird er das wohl auch im Gutachten vermerken.